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Auch nach der Geburt kann sich ein Kalb noch mit BVD
anstecken und den Erreger weiterverbreiten.
Zwar ist BVD nahezu ausgerottet. Doch nun erhöht sich das Risiko, dass das Virus durch neu infizierte Tiere (TI-Tiere) wieder in seuchenfreie Betriebe eingeschleppt wird. Das BVet gibt mit mehreren Massnahmen Gegensteuer.
Ab 2013 müssen die meisten Betriebe, die frei von der Bovinen Virusdiarrhoe (BVD) sind, ihre Kälber nicht mehr mit Ohrstanzproben testen. Bei ihnen wird die Seuchenfreiheit mittels der Untersuchung von Tankmilch- oder Blutproben junger Rinder sichergestellt. Damit ist die BVD-Bekämpfung aber noch nicht Geschichte. Zwar sind nur noch 0,04 Prozent aller neugeborenen Kälber persistent infiziert (PI-Tiere).
Gefahr für TI-Tiere
Doch nun stellen sogenannt transient infizierte (TI-)Tiere eine steigende Gefahr dar. Diese Tiere stecken sich erst nach der Geburt an. Im Gegensatz zu PI-Tieren scheiden sie das Virus nur in kleinen Mengen und nur für zwei bis drei Wochen aus. Wechseln solche Tiere aber während der Infektion den Betrieb, kann das schon reichen, um das Virus zu verschleppen: Weil das Virus beinahe aus unserer Rinderpopulation verschwunden ist, sind die Tiere dem Erreger ausgeliefert. Zu Beginn der Bekämpfung hatten viele Rinder noch Kontakt mit dem Virus. Sie bildeten durch die Infektion Antikörper und wurden lebenslang immun. Dieser Schutz fehlt heute den jüngeren Tieren.
«Ein solches Kalb kann sich auch schon an der Virusmenge, die ein TI-Tier ausscheidet, anstecken und das Virus verschleppen», warnt Elena Di Labio, Verantwortliche für das BVD-Ausrottungsprogramm beim Bundesamt für Veterinärwesen (BVet).
Damit sich die Rinder auf BVD-freien Betrieben nicht wieder mit BVD infizieren, wird seit März 2011 ein Betrieb für zwei weitere Wochen gesperrt, nachdem ein PI-Tier geschlachtet wurde. So will man verhindern, dass das Virus über TI-Tiere auf andere Betriebe übertragen wird.
Auffuhrbedinungen verschärfen
Als weitere Massnahme sieht das BVet in der laufenden Revision der Tierseuchenverordnung vor, ab 2013 die Auffuhrbedingungen für Viehausstellungen und -märkte zu verschärfen. Künftig sollen Tiere aus den wenigen von BVD-Restriktionsmassnahmen betroffenen Betrieben nicht mehr aufgeführt werden dürfen. Betroffen davon werden rund 200 Betriebe sein.
Dass diese Massnahmen nötig sind, zeigt die Statistik. Seit April 2011 wurden 464 BVD-Fälle abgeklärt. «Bei 18 Fällen bestand ein starker Verdacht, dass die Infektion durch TI-Tiere geschehen ist», sagt Di Labio. In 9 von diesen 18 Fällen führte dies jedenfalls dazu, dass das BVD-Virus wieder in Betriebe eingeschleppt wurde, die seit mindestens einem Jahr kein PI-Tier hatten.