Über 1000 Strafverfahren wegen Tierquälereien oder anderen Tierschutzdelikten sind 2010 in der Schweiz durchgeführt worden. Dies ist ein neuer Höchststand. Die kantonalen Unterschied bei der Verfolgung sind immer noch sehr gross.
Die Zahl der Strafverfahren hat 2010 um 61 auf 1063 zugenommen. Gieri Bolliger, Geschäftsleiter der Stiftung für das Tier im Recht (TIR), wertete diesen Höchststand am Donnerstag vor den Medien in Zürich als positiv. Die Zunahme bedeute nicht, dass mehr Tiere gequält würden, sondern die Sensibilisierung sei grösser.
Über die Hälfte der Fälle betrafen Heimtiere
Mit 578 waren in mehr als der Hälfte der Fälle Heimtiere betroffen. Nutztiere wurden 329 Mal Opfer von Tierschutzdelikten, Wildtiere 103 Mal. Hunde stehen auf dem ersten Platz bei Tierquälereien (478 Fälle), gefolgt von Rindern, Katzen und Schafen.
Grosse Unterschiede gibt es bei der Anzahl Verfahren in den verschiedenen Kantonen: Bern führt diese Rangliste mit 219 Fällen an, gefolgt von St. Gallen (168) und Zürich (166). Schlusslichter sind Obwalden und Glarus mit je zwei Fällen.
Berner strenger als Obwaldner
Bolliger und sein Team analysierten die beiden Kantone Bern und Obwalden. So gibt es in Bern eine eigens errichtete Fachstelle für Tierdelikte. Sie ist der Kantonspolizei angegliedert. Drei spezialisierte Beamte gehen gleich vor, wie bei Ermittlungen von Gewaltdelikten gegen Menschen, wie Michelle Richner, wissenschaftliche TIR-Mitarbeiterin, erläuterte.
Zudem gebe es eine gute Zusammenarbeit der Fachstelle mit dem Veterinärdienst und dem Verband Berner Tierschutz-organisationen. Auch seien Bevölkerung und Strafbehörden sensibiliert. Im Kanton Bern wurden denn auch in den letzten Jahren immer mehr Strafanzeigen eingereicht.
Anders sieht es in Obwalden aus, wo es in den letzten Jahren immer nur wenige Verfahren von Tierstraffällen gab. Offensichtlich würden hier Tierquäler für ihre Taten strafrechtlich nicht zur Rechenschaft gezogen, sagte Vanessa Gerritsen, wissenschaftliche TIR-Mitarbeiterin. Die zuständigen Behörden verstiessen damit gegen Bundesrecht.