Donnerstag, 23. März 2023
25.11.2011 12:11
Tierschutz

Ständeratskommission heisst schärferes Tierschutzgesetz gut

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Von: sda

Der Handel mit Hunde- und Katzenfellen soll untersagt und die Information und Transparenz bei Tierversuchen verbessert werden. Die Wissenschafts- kommission des Ständerats (WBK) hat die Vorschläge des Bundesrats für eine Revision des Tierschutzgesetzes fast auf der ganzen Linie gutgeheissen.

Wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten, empfiehlt die  WBK die Vorlage ihrem Rat einstimmig zur Annahme. Sie weicht von den  Vorschlägen des Bundesrats nur in einem Punkt ab. So will die  Kommission nicht, dass nach Beendigung eines Tierversuchs Angaben  über den Titel und das Fachgebiet des Versuchs veröffentlicht werden  müssen.

Zwar sei es sinnvoll und notwendig die Information über  Tierversuche zu verbessern und für mehr Transparenz zu sorgen. Doch  stelle sich die Frage, welche Informationen in welchem Umfang an die  Öffentlichkeit gelangen sollen, ohne schutzwürdige private oder  öffentliche Interessen zu verletzen.

Schutzwürdige Interessen beachten

Interessierte Kreise könnten sich zudem auch ohne diese  Veröffentlichung anhand von Publikationen und Forschungsdatenbanken  ausreichend informieren, findet die Kommissionsmehrheit, die sich in  der Frage mit 7 zu 3 Stimmen durchsetzte.

In dem Artikel wurde auch präzisiert, dass künftig das Bundesamt  für Veterinärwesen bei der Informationsweitergabe die überwiegenden  schutzwürdigen privaten (etwa der Pharmaindustrie) oder öffentlichen  Interessen beachten muss.

Eine Minderheit findet derweil, dass dank der Veröffentlichung  von Titel und Fachgebiet des Tierversuchs die Akzeptanz und das  Verständnis für Tierversuche in der Gesellschaft verbessert würde.  Sie lehnt den Änderungsantrag deshalb ab.

Ansonsten hiess die Kommission alle Vorschläge des Bundesrat gut.  Vorgesehen ist unter anderem die Einführung eines elektronischen  Informationssystems zu Tierversuchen. Ausserdem soll künftig nicht  nur die Einfuhr von Hunde- und Katzenfellen verboten sein, sondern  generell der Handel mit diesen Tierhäuten. Die Vorlage ist nun  bereit für die Beratung im Ständerat in der Dezembersession.

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