Zur Professionali-sierung des öffentlichen Veterinärwesens müssen in Zukunft alle in solchen Funktionen tätigen Personen über die erforderlichen Fähigkeits-zeugnisse verfügen. Der Bundesrat hat beschlossen, dies in einer Verordnung vorzuschreiben.
Mit der Verordnungsänderung sollen in Zukunft auch Personen zur Weiterbildung verpflichtet werden, welche mit Aufgaben des öffentlichen Veterinärwesens betraut sind, ihm aber administrativ nicht angehören.
Dies kann in Kantonen der Fall sein, wo solche Aufgaben auch von anderen Verwaltungseinheiten als dem Veterinärdienst ausgeübt werden können. Die Verordnungsänderung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.