Die Schweiz hat Massnahmen ergriffen, um ein Übergreifen von Wildvögeln auf Hausgeflügel möglichst zu verhindern.
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In der Region Locarno ist das Vogelgrippevirus H5N1 bei einem Schwan nachgewiesen worden. Damit ist das Vogelgrippevirus seit dem Herbst zum zweiten Mal in der Schweiz nachgewiesen worden. Seit Montag
Laboruntersuchungen hätten das Virus bei einem jungen Schwan bestätigt, teilte das Tessiner Departement für Gesundheit und Soziales am Montag mit. Vergangenen Donnerstag ordnete der Bund schweizweite Massnahmen gegen die Vogelgrippe an. Zuvor war die Tierseuche in einer privaten Tierhaltung im Kanton Zürich aufgetreten.
Der aktuell zirkulierende Virusstamm H5N1 ist nach heutigem Erkenntnisstand nur in äusserst seltenen Fällen und nur bei sehr engem Kontakt auf den Menschen übertragbar. Geflügelprodukte wie Poulet-Fleisch und Eier können ohne Bedenken konsumiert werden. Tot aufgefundene Wildvögel sollten aus Sicherheitsgründen generell nicht berührt werden. Sie sind der Wildhut, der Polizei oder dem Veterinärdienst zu melden.
In den letzten zwei Jahren traten bei Wildvögeln in Europa mehr als 6’000 Fälle von Vogelgrippe auf. 2022 waren erstmals auch im Sommer mehrere Hundert wildlebende Vögel betroffen. Das Virus hat seine Eigenschaften verändert: Immer mehr Geflügel- und Vogelarten stecken sich damit an. Somit steigt auch das Risiko, dass Wildvögel das Virus ins Inland einschleppen und die Gefahr ist nicht mehr nur auf Gewässer begrenzt. Das Risiko ist zurzeit besonders gross, weil Zugvögel aus Nordosteuropa zur Überwinterung hierzulande eintreffen.