Darin schliesst sich die Bundesregierung der Auffassung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) an, dass die Verbreitung der
Tierseuche in den Wildschweinbeständen der betroffenen osteuropäischen EU-Staaten bisher unabhängig vom Geschehen bei Hausschweinen verläuft.
„Die ASP-Ausbrüche bei Hausschweinen konnten schnell und problemlos getilgt werden, was zeigt, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Massnahmen zur Bekämpfung der ASP gute Erfolge erzielen“, heisst es in der Antwort. Das konsequente und rasche Vorgehen der Behörden mit klassischen Bekämpfungsmassnahmen wie dem Standstill, der Tötung der Schweine in seuchen- und ansteckungsverdächtigen Beständen sowie den Gebietsrestriktionen seien erfolgreich gewesen.
Im Gegensatz dazu erweise sich das ASP-Geschehen in der Wildschweinpopulation als sehr komplex und schwer kontrollierbar, so die Bundesregierung. Nach bisherigen Erkenntnissen verhalte sich die ASP in den betroffenen Wildschweinpopulationen wie eine auf ein begrenztes Gebiet gebundene Seuche ohne Tendenz zur schnellen Ausbreitung. Das Einschleppungsrisiko hängt nach Ansicht der Regierung zwar nicht direkt von der Höhe der Schwarzwildpopulation in Deutschland ab. Dennoch befürwortet sie eine vermehrte Bejagung. Eine hohe Wildschweindichte, wie zurzeit in Deutschland
vorhanden, würde nämlich „die Ausbreitung der ASP begünstigen, falls das Virus in die Wildschweinpopulation gelangt.“
Allerdings könne eine verstärkte Bejagung zur Anpassung des Verhaltens der Tiere führen, zum Beispiel zu kompensatorischem Wachstum und zum Zuzug von Wildschweinen aus benachbarten Territorien. Als alleinige Massnahme reiche daher die Reduzierung der Wildschweinpopulation zur Verhinderung der Ausbreitung der ASP wohl nicht aus. Nach den bisherigen Erfahrungen der von ASP betroffenen Länder sei die Entfernung der Kadaver potenziell infizierter Wildschweine aus der Umwelt als wirksame Massnahme empfehlenswert.