Bei einem Graureiher wurde Vogelgrippe nachgewiesen.
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Die Vogelgrippe ist zurück in der Schweiz. Bei einem Graureiher und einem Pfau im Kanton Zürich wurde das Vogelgrippe-Virus H5N1 nachgewiesen. Es ist der erste Fall in diesem Winter.
Derzeit fliegen zehntausende Vögel aus Nordosteuropa in die Schweiz ein. Die Gefahr eines Vogelgrippe-Ausbruchs steigt somit deutlich an. Dies auch deshalb, weil in weiten Teilen Europas das Vogelgrippe-Virus seit einiger Zeit vermehrt auftritt.
Sanierung der Tierhaltung
Für das für das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) kommt der Ausbruch wenig überraschend, wie es in einer Mitteilung von Donnerstag heisst. Der erste Fall betrifft einen Graureiher und einen Pfau in einer Hobbyhaltung in der Gemeinde Seuzach im Kanton Zürich. «Die Sanierung der betroffenen Tierhaltung ist im Gang», schreiben die Bundesbehörden.
Das BLV bereitet zusammen mit den kantonalen Veterinärbehörden Massnahmen zum Schutz des Hausgeflügels in der betroffenen Umgebung vor. Eine Ausbreitung der Seuche soll so «bestmöglich» verhindert werden. Das BLV wird weiter informieren.
Das BLV bittet Geflügelhalter, folgende Verhaltensregeln zu beachten:
- Schützen Sie Futter- und Wasserstellen vor Wildvögeln.
- Halten Sie sich an die Biosicherheitsmassnahmen, das heisst: Wechseln Sie vor dem Betreten der Stallungen Schuhe und Überkleider und desinfizieren Sie die Hände.
- Sie dürfen Ihre Tiere weiterhin auf die Weide lassen. Bereiten Sie sich aber darauf vor, dass der Auslauf der Tiere nötigenfalls überdacht werden muss oder die Tiere in den Stallgeschlossen werden müssen. Überprüfen Sie bestehende Gitter auf Löcher.
Personen, die Kadaver von Wildvögeln finden, werden gebeten, diese nicht zu berühren und den Fund einer Polizeistelle oder der Wildhut zu melden. Die Registrierung von Geflügelhaltungen ist in der Schweiz seit 2010 obligatorisch. Dies gilt auch für Hobbyhaltungen mit nur wenigen Tieren.
Im letzten Winter 50 Millionen Hausgeflügel getötet
Im Winter 2021/2022 mussten in Europa laut Angaben des BLV in über 2400 Betrieben fast 50 Millionen angesteckte Hausgeflügel getötet werden. 2022 waren erstmals auch im Sommer mehrere Hundert wildlebende Vögel betroffen.
In der Schweiz trat die Vogelgrippe im letzten Winter nur bei einzelnen Vögeln auf: in einem Zürcher Hobby-Geflügelbetrieb in Hüntwangen ZH, bei einem verstorbenen Graureiher und einem Pelikan im Tierpark Bern und bei einer toten Möwe bei Schaffhausen.
Nach heutigen Erkenntnissen ist der Virusstamm H5N1 nur in äusserst seltenen Fällen und nur bei sehr engem Kontakt auf den Menschen übertragbar. Etwa in vielen Gegenden Asiens und Nordafrikas, wo die Menschen in engem Kontakt mit erkranktem Geflügel leben, können sie am Vogelgrippevirus erkranken. Erste Symptome treten nach 2 bis 14 Tagen auf und gleichen schweren grippeähnlichen Beschwerden.
One Response
„Mussten 50 Mio. Tiere getötet werden“. Wirklich! Ist das ein (neues) Gesetz, dass bei Vogelgrippe die kranken oder gefährdeten Tiere getötet werden müssen?