Der Bundesrat hat per 1. März erste vorsichtige Öffnungsschritte beschlossen. Als Begleitung dieser ersten Öffnung passt das Bundesamt für Gesundheit die Informationskampagne an und bittet die Bevölkerung, vorsichtig zu bleiben und den Hygiene- und Verhaltensregeln weiterhin zu folgen. – Bund
Der Bund hat die Bevölkerung am Montag trotz Lockerung der Corona-Massnahmen zur Vorsicht aufgerufen. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) passte seine Informationskampagne an und bittet die Bevölkerung darin, vorsichtig zu bleiben und die Hygieneregeln einzuhalten.
Auf dem Bundesplatz in Bern etwa wurde ein neues, weisses BAG-Plakat aufgestellt mit der Verhaltensregel «Danke, dass Sie weiterhin Abstand halten». Daneben soll die Bevölkerung der Kampagne zufolge weiterhin die Hände gründlich waschen, in der Öffentlichkeit eine Maske tragen und die Kontakte einschränken.
Mit der vorsichtigen, schrittweisen Öffnung wolle der Bundesrat dem gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben wieder mehr Raum geben, teilte das BAG am Montag mit. Die epidemiologische Lage bleibe aber wegen der neuen, ansteckenderen Virusvarianten fragil. Es gelte, vorsichtig zu bleiben und die epidemiologische Entwicklung achtsam im Blick zu behalten.
Am Montag waren erste Lockerungen der Corona-Massnahmen in Kraft getreten. So dürfen sämtliche Läden wieder öffnen. Im Freien sind Treffen in grösseren Gruppen bis zu 15 Personen wieder erlaubt und gewisse sportliche Aktivitäten und Museumsbesuche wieder möglich. Zu blieben dagegen zunächst weiterhin Kinos, Casinos, Bars, Discos und Tanzlokale.

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3 Responses
Die Todeszahlen im Zusammenhang mit Corona in Deutschland und Schweden seit Frühjahr 2020 zeigen keinerlei Unterschiede. Im Gegenteil: die Todeszahlen in Deutschland sind pro Million Einwohner höher als in Schweden. Schweden hat auf harte Massnahmen verzichtet, Deutschland hat extrem harte Massnahmen verhängt. Was lehrt uns das: Das was auch das Forscherteam der Stanford University um John Ioannidis herausgefunden hat: Die behördlichen Massnahmen sind nutzlos und gar schädlich.
Für angebliche und wirkliche Krisen (Covid-19, Klima, …) wurde in weiser Voraussicht die Bundesverfassung (BV) verfasst, die auch in Krisensituationen nicht aufgehoben werden kann.
Die Massnahmen der Regierungen und Behörden widersprachen die ganze Zeit der Verhältnismässigkeit (Art. 5, BV). Selbst jetzt mit den Zückerli-Lockerungen widersprechen sie der BV. Warum muss der Staat den Leuten befehlen sich zu schützen? Das soll jeder in Eigeninitiative tun oder lassen (Art. 6, BV).
9000 Menschen sind in der CH während eines Jahres im Zusammenhang mit Covid-19 gestorben. Auf 8.7 Mio Einwohner sind das 0.1%.
Gleichzeitig werden in der Schweiz jährlich 10’000 Kinder im Mutterleib abgetrieben.
Die Corona-Toten hatten ein Durchschnittsalter von etwa 85 J. und litten zum grössten Teil an Vorerkrankungen, hatten also von der Lebensqualität und der Lebensspanne nicht mehr viel zu erwarten.
Die 62.5 Mia Fr. hätte man stattdessen zur Verhinderung der Abtreibungen einsetzen können.