27 Personen haben im landwirtschaftlichen Umfeld bei Unfällen ihr Leben verloren.
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Im Jahr 2022 haben die Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft (BUL) und Agriss 27 tödliche Unfälle von Personen im Zusammenhang mit der Landwirtschaft aus Medien- und Polizeiberichten erhoben. Die Unfallzahlen liegen damit leicht höher als 2021.
2021 wurden 25 tödliche Unfälle gezählt. Der Mittelwert der erfassten Fälle aus den Jahren 2013 bis 2022 beträgt durchschnittlich 30.4 tödliche Unfälle pro Jahr.
Hauptunfallverursacher
Gemäss BUL ist die Anzahl tödliche Unfälle in zwei Kategorien am höchsten. Sechs Personen starben bei Fahrzeugstürzen. Die Fahrzeuge kippten oder überschlugen sich infolge Abkommen von der Strasse oder Abrutschen im Gelände. Dabei wurden die Personen aus der Kabine geschleudert und teilweise unter den Fahrzeugen begraben. Zwei Personen wurden von Fahrzeugen überrollt, eine davon geriet als Fahrer unter den eigenen Traktor.

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Vier Personen wurden bei der Holzarbeiten durch ausschlagende oder fallende Stämme oder Baumteile tödlich verletzt. Eine Person wurde in der sich schliessenden Heckklappe eines Transportcontainers eingeklemmt.
Stürze aus der Höhe
Zwei Personen verloren ihr Leben in der Güllegrube: beim Versuch, die erste aufgrund von Güllegasen bewusstlose Person zu bergen, verlor die zweite Person ihr Bewusstsein und verstarb.
Als weitere tödliche Unfallursachen wurden verzeichnet: Stürze aus der Höhe oder von einer Maschine (4), Brände (2), Erschlagen werden von Grossballen bei deren Manipulation mit Hebefahrzeugen (2), Verletzung durch eine Mutterkuh (1) und ein Kutschunfall (1).
Ein Kind unter den Opfern
Bei einem Unfall ist auch ein Kind verstorben. Nach dem Stolpern wurde es von der Person auf dem nachfolgenden Hebefahrzeug übersehen und überfahren. Eine Drittperson starb bei der Kollision ihres Motorrads mit einem links abbiegenden Traktor.
Das jüngste Unfallopfer war 5, die älteste Person war 88 Jahre alt. Zehn der verunfallten Personen waren über 65 Jahre alt. Sie befanden sich somit bereits im Pensionsalter.