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Das Kalb war bei der Tötung noch nicht vollständig betäubt.
Die Stiftung für das Tier im Recht gehe gegen zwei Betriebe im Waadtland vor, schreibt die „SonntagsZeitung“ und veröffentlicht schockierende Bilder aus Schlachthöfen. Auch der Westschweizer Kanton hat die Strafverfolgungsbehörden eingeschaltet.
Zwei Videos aus zwei Waadtländischen Schlachthöfen in Avenches und Moudon wurden anonym der Tierschutzorganisation „Pour l’Égalité Animale“ zugespielt. Sie wurden von März bis Oktober 2017 gefilmt.
„Wir haben die Aufnahmen im Juni und Juli ausgewertet und strafbare Handlungen festgestellt“, sagt Christine Künzli, stellvertretende Geschäftsführerin und Rechtsanwältin bei der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) gegenüber der „SonntagsZeitung“. Diese Woche hat die Stiftung Strafanzeige angezeigt. Der Vorwurf: Gravierende Verstösse gegen das Schweizer Tierschutzgesetz. Nebst äusserst grobem Umgang mit Tieren werfen Tierschützern den Betrieben „unsachgemässen Einsatz vo Betäubungsgeräten“ vor.
Auch der Kanton Waadt habe eingegriffen, so die „SonntagsZeitung“. Das kantonale Veterinäramt habe bereits vor Monaten und unabhängig von der Strafanzeige der TIR die Strafverfolgungsbehörden eingeschaltet. Zudem würden die Kontrollen verschärft. Die genannten Schlachthöfe seien jeweils einmal pro Jahr entsprechend der Vorschriften der Bundesverordnung kontrolliert worden, bestätigt der Kantonstierarzt Gionvanni Paduto gegenüber der Zeitung. Nun würden die Häufigkeit der Kontrollen erhöht.
Auf Anfrage der „SonntagsZeitung“ sagte Georges Louis Berchtold, Verwaltungsratspräsident des Betriebes in Moudon, die Videos würden eine Mischung aus technischen Vorfällen wiedergeben mit der Absicht den Eindruck von Grausamkeit zu vermitteln. Es handle sich jedoch einzig um Funktionsstörungen bei den Betäubungsgeräten. Inzwischen habe man in Absprache mit dem Veterinäramt verschieden Massnahmen getroffen. Der Schlachthof in Avenches unterlässt die Stellungsnahme.
->Achtung: Video kann verstörend wirken
Gestützt auf das vorliegende Filmmaterial hat Tier im Recht (TIR) am Montag bei der zuständigen Staatsanwaltschaft in Yverdon-les-Bains Strafanzeige gegen die Schlachthöfe in Moudon und Avenches eingereicht. Die Videosequenzen zeigen gemäss TIR mehrere gravierende Verstösse gegen das Schweizer Tierschutzgesetz. Mehrfach sei ein äusserst grober Umgang mit den Tieren zu sehen, hält das TIR in der Mitteilung fest. Die Aufnahmen zeigten den unsachgemässen Einsatz von Betäubungsgeräten. „Beides führt bei den betroffenen Tieren zu erheblichen und unverhältnismässigen Schmerzen, Leiden und Schäden und erfüllt damit den Tatbestand der Misshandlung gemäss Art. 26 Abs. 1 lit. a TSchG. Der unsachgemässe Einsatz der Betäubungsgeräte verstösst zudem gegen die Verordnung des BLV über den Tierschutz beim Schlachten (VTSchS) bzw. gegen Art. 28 Abs. 1 lit. f TSchG und kann überdies den Tatbestand der qualvollen Tötung gemäss Art. 26 Abs. 1 lit. b TSchG erfüllen“, heisst in der Mitteilunh der Tierrechtsorganisation.