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1. August: Kanton Jura verbietet Feuerwerk

 

Wegen der anhaltenden Trockenheit verbietet auch der Kanton Jura das Abbrennen von Feuerwerk. Im Rahmen der Feierlichkeiten zum 1. August dürfen die Gemeinden jedoch auf eigene Verantwortung Feuerwerk ablassen.

 

Das Abbrennen von Feuerwerk durch Gemeinden muss in vorher abgegrenzten und gesicherten Zonen stattfinden, wie der Kanton Jura am Dienstag mitteilte. Diese müssen sich mehr als 200 Meter vom Wald entfernt befinden und von der Feuerwehr beaufsichtigt werden.

 

Das Feuerwerkverbot auf dem ganzen Kantonsgebiet tritt per sofort in Kraft, wie es weiter heisst. Es gilt zusätzlich zum absoluten Feuerverbot in Wäldern und und Waldnähe.

 

In der Westschweiz haben die Kantone Neuenburg, Freiburg und Waadt bereits ein Feuerwerkverbot angekündigt. In diesen Kantonen und nun auch im Jura dürfen nur noch offizielle kommunale Feuerwerke abgebrannt werden. Der Kanton Solothurn hat ebenfalls ein Feuerwerkverbot erlassen.

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