Das Schweizerische Nationalstrassennetz ist zu mehr als 98 Prozent fertiggestellt und in Betrieb. Die noch verbleibenden rund zwei Prozent umfassen rund 40 Kilometer Nationalstrassen, wie es in der Mitteilung weiter hiess. Die Schwerpunkte liegen dabei in der Fertigstellung der N9 im Wallis, der N4 in den Kantonen Uri und Schwyz, der N8 im Kanton Obwalden sowie der N28 im Kanton Graubünden.
Die Federführung und die Bauherrenrolle bei der Netzfertigstellung obliegt den Standortkantonen. Sie leisten auch eine Teilfinanzierung. Der Bund bezahle den grössten Teil und habe die Oberaufsicht, hiess es weiter. Bis 2008 waren die Nationalstrassen Eigentum der Kantone. Mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs wurde der Bund für den Bau, Betrieb und Unterhalt der Strassen zuständig. Die Ausnahme bildet dabei die Fertigstellung des Nationalstrassennetzes
Das 11. langfristige Bauprogramm berücksichtige die Finanzplanung des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) und die aktuellen Projektkenntnisse der Kantone und des Astra. Die finanziellen Mittel für die Fertigstellung des Nationalstrassennetzes stammen aus dem NAF. Die Nationalstrassen seien somit vollständig nutzerfinanziert. Die Liquidität des NAF erlaube dem Bund laut der Mitteilung, den Bundesanteil an den vorgesehenen Projekten in den kommenden Jahren zu finanzieren.