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13. AHV-Rente: Das Wichtigste in Kürze

Am 3. März entscheiden Volk und Stände über die Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)». Lanciert worden ist das Begehren von Gewerkschaften. Nachfolgend das Wichtigste zur Initiative in Kürze:

Die Ausgangslage

Die Altersvorsorge setzt sich zusammen aus der AHV (erste Säule), der Pensionskasse (zweite Säule) und allfällige Einzahlungen in die private Vorsorge (dritte Säule). AHV-Renten werden jeden Monat ausbezahlt, zwölf Mal im Jahr. Die minimale Rente für Unverheiratete beträgt 1225 Franken, die Maximalrente 2450 Franken. Ehepaare erhalten maximal 3675 Franken als AHV-Rente.

Berechnet wird die Rente anhand von Beitragsjahren, Erwerbseinkommen sowie Erziehungs- und Betreuungsgutschriften. AHV-Renten werden in der Regel alle zwei Jahre an die Teuerung angepasst, gestützt auf das arithmetische Mittel zwischen dem Preis- und dem Lohnindex (Mischindex). Auf eine Vorlage, die Teuerung voll auszugleichen, traten die Räte im März 2023 nicht ein, nachdem sie 2022 in Kaufkraft-Debatten noch einen vollen Teuerungsausgleich für AHV-Rentner gefordert hatten.

Mit der 2022 an der Urne angenommenen AHV-Reform wird das Frauen-Rentenalter ab 2025 stufenweise von heute 64 auf 65 Jahre erhöht. Die per Anfang 2024 erhöhte Mehrwertsteuer soll der AHV mehr Einnahmen bringen und sie damit finanziell stabilisieren für die nächsten Jahre. Eine nächste Reformvorlage zur weiteren Stabilisierung der AHV hat das Parlament bereits bestellt.

Das will die Initiative

Die Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente verlangt für die Altersrente einen «Dreizehnten», so wie ihn viele Erwerbstätige kennen. Konkret sollen Bezügerinnen und Bezüger einer AHV-Rente Anspruch haben auf einen jährlichen Zuschlag in der Höhe eines Zwölftels ihrer jährlichen Rente. Wer bereits eine AHV-Rente bezieht, soll den Zuschlag spätestens ab Beginn des Jahres 2026 erhalten.

Ausdrücklich will das Initiativkomitee per Gesetz sicherstellen, dass die Ergänzungsleistungen wegen des «Dreizehnten» nicht gekürzt werden respektive der Anspruch auf Ergänzungsleistungen zur AHV wegen des Zuschlages bestehen bleibt. Nach Angaben der Initiantinnen und Initianten würde der «Dreizehnte» eine Erhöhung der AHV-Renten um 8,33 Prozent bedeuten.

Das Initiativkomitee/Die Befürworter

Hinter der Initiative stehen Gewerkschaften, linke Parteien und Seniorenorganisationen. Ihrer Ansicht nach ist bis etwa 2030 keine zusätzliche Finanzierung der AHV nötig, um die 13. Rente zu finanzieren. Für die Zeit danach würden Lohnbeiträge von 0,4 Prozent für Arbeitnehmer und Arbeitgeber genügen, um die Erhöhung zu finanzieren. Diese Kosten seien tragbar. Die AHV sei finanziell besser aufgestellt, als es die Gegnerschaft der Volksinitiative prognostiziere.

Das Initiativkomitee argumentiert, dass die 13. Rente nötig sei, um Rentnerinnen und Rentnern mit tiefen und mittleren Einkommen die Teuerung und steigende Krankenkassenprämien auszugleichen. Besonders profitieren würden Frauen, die oft für weniger Lohn arbeiteten. Teuerung und Prämien für die Krankenkasse führten dazu, dass seit 2021 eine durchschnittliche Monatsrente der AHV verloren gegangen sei. Es gehe um die Sicherung des Lebensstandards.

Die Gegner

Bundesrat und Parlament empfehlen ein Nein zur Initiative für eine 13. AHV-Rente. Laut der Landesregierung hätte ein Ja im Jahr 2032 Mehrausgaben für die AHV von rund fünf Milliarden Franken zur Folge – zusätzlich zum prognostizierten Umlagedefizit von 4,7 Milliarden Franken. Finanzieren lasse sich eine 13. AHV-Rente nur mit einer Erhöhung der Mehrwertsteuer oder höheren Lohnbeiträgen, sagte Finanzministerin Karin Keller-Sutter Ende Dezember in einem Interview mit der «Neuen Zürcher Zeitung». Vielleicht brauche es auch eine Kombination von beidem.

Im National- und im Ständerat setzte sich bei der Abstimmungsempfehlung die ablehnende bürgerliche Seite durch. Der Nationalrat hiess im Dezember eine Motion aus der GLP gut, die eine gezielte Rentenerhöhung für Bedürftige verlangt. Sie verlangt, Geld aus der ersten Säule dort zu verteilen, wo es nötig sei. Der Ständerat hat über eine entsprechende Motion noch zu entscheiden.

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