Unverschuldet kaufte ein Viehzüchter 2012 ein mit BVD persistent infiziertes Rind. Seither musste er zahlreiche Kälber einschläfern. Er fühlt sich von den Behörden im Stich gelassen. Doch rechtlich ist er machtlos.
Im Februar 2012 kaufte ein bekannter Schweizer Viehzüchter über einen Händler ein 1 Jahre altes Rind aus dem Kanton St.Gallen. Er wollte es als Trägertier für Embryonen nutzen. «Das Rind war BVD-frei, der Herkunftsbetrieb nicht gesperrt», erzählt der Züchter, der anonym bleiben möchte. «Erst viel später stellte sich heraus, dass es sich um ein fälschlicherweise negatives Testergebnis handelte.»
BVD eingeschleppt
Das Rind wurde zwar kurz nach dem Kauf geschlachtet, doch das BVD-Virus war bereits im Bestand. Die Rinder, die damals in den ersten 120 Tagen trächtig waren, verwarfen oder brachten infizierte Kälber zur Welt. 14 Kuhkälber wurden eingeschläfert, die meisten aus Embryotransfer und mit hervorragender Abstammung. «Für uns ist das ein immenser züchterischer Rückschlag und ein Imageverlust», sagt der Züchter, der auch mit Topgenetik handelt. «Der finanzielle Schaden ist riesig, unser Betrieb lange gesperrt.» Dazu sei bei jedem neugeborenen Kalb die Ungewissheit gekommen, ob es getötet werden müsse.
In diese Situation kam er völlig unverschuldet. Erst viel später fand er heraus, dass auf dem St.Galler Herkunftsbetrieb ein Durcheinander herrschte. So hatte das gekaufte Kalb gemäss TVD eine Zwillingsschwester. Ihre Ohrstanzprobe war ungültig. Erst fünf Monate nach der Geburt kam der Tierhalter der Aufforderung der Behörden nach und testete das Kalb ein zweites Mal – mit positivem Ergebnis. Ihre Schwester, die das Virus zum Züchter verschleppte, wurde nicht mehr überprüft.
«Nachtests sind bei Zwillingsgeburten mit unterschiedlichen Testresultaten nicht vorgeschrieben», erklärt Elena Di Labio vom Bundesamt für Veterinärwesen. Meist würden sie aber gemacht. «Es ist in seltenen Fällen tatsächlich möglich, dass ein Zwilling BVD-positiv und einer negativ ist. Zwischen Januar 2009 und April 2013 ist das bei knapp 70700 Zwillingsgeburten 27-mal vorgekommen.»
Nicht nachgetestet
Für den Züchter ist es unverständlich, dass das Kalb nicht nachgetestet wurde, zumal auf dem St.Galler Betrieb schon früher BVD festgestellt worden sei: «Hätten die Behörden sorgfältiger gehandelt, würden unsere Kälber noch leben. Wir fühlen uns im Stich gelassen.»
Di Labio bedauert den Fall, auch wenn den Behörden rechtlich nichts vorzuwerfen sei: «Es ist viel schiefgelaufen», sagt sie. «Das Beispiel zeigt, dass das BVD-Virus grossen Schaden anrichten kann, wenn es in einen virusfreien Betrieb eingeschleppt wird.»


