Diese Differenz ist insbesondere auf die Kürzungen zurückzuführen, die der Bundesrat im Voranschlag 2025 vorsieht. «Auch die Landwirtschaft soll einen Sparbeitrag leisten, damit der ordentliche Haushalt um rund 2 Milliarden Franken entlastet und die Schuldenbremse im Budget 2025 eingehalten werden kann», heisst es in der Mitteilung des Bundesrats.
Die Finanzplanjahre des Bundeshaushaltes weise allerdings noch strukturelle Defizite in Milliardenhöhe auf. «Weitere Kürzungsmassnahmen können deshalb nicht ausgeschlossen werden», warnt der Bundesrat. Im ursprünglichen Bundesbeschluss wollte die Landesregierung die Mittel im Vergleich zum Zeitraum von 2022 bis 2025 noch um insgesamt 2,5 Prozent kürzen.
Die Gesamtsumme der drei Zahlungsrahmen soll 13,8 Milliarden Franken betragen. Der Grossteil dieser Mittel entfällt mit 10,98 Milliarden weiterhin auf die Direktzahlungen. Für Produktion und Absatz sind 2,14 Milliarden Franken und für die Produktionsgrundlagen 690 Millionen vorgesehen.
Im Folgenden werden die geplanten Ausgaben innerhalb der Zahlungsrahmen in den Jahren 2026–2029 aufgezeigt. Während die Mittel für Produktion und Absatz sowie Direktzahlungen stabil bleiben, nehmen sie für die Produktionsgrundlagen im Laufe der Jahre zu.
Bund
Der Bundesrat schlägt vor, die notwendige Anpassung der landwirtschaftlichen Produktion an die Folgen des Klimawandels stärker zu unterstützen. Zu diesem Zweck sollen mehr Mittel für landwirtschaftliche Strukturverbesserungen (+86 Millionen) und die Züchtung von krankheitsresistenten Kulturen und Sorten wie auch für den nachhaltigen Pflanzenschutz (+24 Millionen) eingesetzt werden. «Auf diese Weise will der Bundesrat die Resilienz der Lebensmittelversorgung und die Ernährungssicherheit langfristig verbessern», heisst es weiter.
Die Erhöhung soll jedoch weiterhin innerhalb des landwirtschaftlichen Zahlungsrahmens kompensiert werden, teilte der Bundesrat am Mittwoch weiter mit. Eine Mehrheit der Stellungnehmenden hatte dies in der Vernehmlassung abgelehnt. «Aufgrund der angespannten Situation der Bundesfinanzen hält der Bundesrat an der Kompensation fest», heisst es in der Mitteilung weiter.
Zahlungsrahmen sind von der Bundesversammlung für mehrere Jahre festgesetzte Höchstbeträge von Voranschlagskrediten für bestimmte Ausgaben. Die definitiven Voranschlagskredite müssen jährlich im Voranschlag beantragt und vom Parlament beschlossen werden.
Zur konkreten Höhe der drei vorgeschlagen Zahlungsrahmen sind folgende Rückmeldungen eingegangen:
- Die FDP, Bio Suisse und IGAS fordern die gleiche Gesamtsumme wie in der laufenden Zahlungsrahmenperiode 2022-2024 (14.023 Mrd.).
- Die Kantone Zürich, Basel-Stadt und St. Gallen, die Schweizerische Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK), die GLP, Economiesuisse und Umweltorganisationen befürworten die Höhe der vorgeschlagenen Zahlungsrahmen (13.676 Mrd.).
- 15 Kantone (BE, UR, NW, GL, ZG, BL, AI, GR, TG, TI, VS, NE, GE, JU), die Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren (LDK), die Konferenz der Landwirtschaftsämter der Schweiz (KOLAS), die SVP, bäuerlichen Kreise und landwirtschaftlichen Branchenorganisationen fordern, dass die Zahlungsrahmen Produktion und Absatz sowie Direktzahlungen auf dem bisherigen Niveau weitergeführt werden (14.145 Mrd.).
- Der Kanton Freiburg fordert eine Erhöhung der Gesamtsumme um 500 Millionen. Die beiden Zahlungsrahmen Produktion und Absatz sowie Direktzahlungen seien auf dem bisherigen Niveau zu belassen, für die Produktionsgrundlagen seien 705 Millionen vorzuschlagen (14.176 Mrd.).
- Der Zentralschweizer Bauernbund (ZBB), Bauerverband Nidwalden und Bauernverband Schwyz verlangen bei den Direktzahlungen eine Erhöhung von 2.5 Prozent für den Teuerungsausgleich. Der Zahlungsrahmen Produktion und Absatz sei wie in der laufenden Periode 2022-2025 festzulegen und derjenige für Direktzahlungen um 281 Millionen gegenüber der Vorperiode zu erhöhen (14.426 Mrd.).
- Der Kanton Waadt und die Westschweizer Produzentenorganisationen und landwirtschaftlichen Branchenorganisationen fordern, bei den Direktzahlungen eine Teuerung von 5 Prozent einzurechnen. Der Zahlungsrahmen Produktion und Absatz solle wie in der laufenden Periode 2022-2025 festgelegt und derjenige für Direktzahlungen um 1031 Millionen gegenüber der Vorperiode erhöht werden (14.707 Mrd.)
Der Zahlungsrahmen Direktzahlungen liegt tiefer als in der Vorperiode 2022–2025. Dies ist eine Folge der Kürzung bei den schwach gebundenen Ausgaben von 1,4 Prozent per 2025. Diese Kürzungen sollen durch eine Reduktion der Versorgungssicherheitsbeiträge umgesetzt werden
Bund
Erklärung vom Bundesrat
Versorgungssicherheit
Für die Versorgungssicherheit werden weiter ein Basisbeitrag, ein nach Zonen abgestufter Produktionserschwernisbeitrag und ein Beitrag für die offene Ackerfläche und Dauerkulturen ausgerichtet. Die Bedingungen für die Ausrichtung bleiben unverändert. Die vorgesehene Mittelreduktion bei der Versorgungssicherheit werden in erster Linie mit einer Reduktion des Basisbeitrags umgesetzt. Um eine jährliche Beitragsanpassung zu vermeiden, sollen die Beitragsansätze 2026 so festgelegt werden, dass bis 2029 grundsätzlich keine weiteren Anpassungen notwendig werden.
Kulturlandschaft
Zu den Kulturlandschaftsbeiträgen zählen die Offenhaltungsbeiträge, die Hang- und Steillagenbeiträge sowie die Alpungs- und Sömmerungsbeiträge. Die jeweiligen Beitragsansätze sollen unverändert und die Ausgaben stabil bleiben. Die Kulturlandschaftsbeiträge sind weitgehend begrenzt, weil sie flächenbezogen sind und weil die Flächen für die Offenhaltung und diejenigen mit Hang- und Steillagen und für die Sömmerungsfläche stabil bleiben.
Biodiversität
Die Ausgaben für Biodiversitätsbeiträge sollen stabil bleiben. Ab 2027 werden die Landschaftsqualitäts- und die Vernetzungsbeiträge in den neuen Beitrag für regionale Biodiversität und Landschaftsqualität nach Artikel 76 LwG zusammengeführt. Der Vernetzungsbeitrag ist derzeit in den Biodiversitätsbeiträgen enthalten. Aus diesem Grund sinken die ausgewiesenen Biodiversitätsbeiträge ab 2027 um 115 auf 334 Millionen Franken pro Jahr. Zuwächse bei der Beteiligung an einzelnen Fördermassnahmen sollen möglichst innerhalb der Biodiversitätsbeiträge kompensiert werden.
Regionale Biodiversität und Landschaftsqualität
Die bisherigen Landschaftsqualitäts- und Vernetzungsbeiträge werden aufgrund der Beschlüsse zur AP22+ im neuen Beitrag für regionale Biodiversität und Landschaftsqualität nach Artikel 76 LwG zusammengeführt. Er umfasst grundsätzlich die bisherigen beiden Beitragssummen von 115 Millionen Franken für die Vernetzung und 147 Millionen Franken für die Landschaftsqualität. Aufgrund der vorgesehenen einheitlichen kantonalen Plafonds für die zusammengeführten Beiträge werden die Ausgaben indessen bei 280 Millionen Franken pro Jahr geschätzt.
Produktionssysteme
Die Beitragsansätze für Produktionssystembeiträge sollen unverändert und die Ausgaben stabil bleiben. Sofern neue Programme eingeführt werden, sollen diese zusätzlichen Gelder innerhalb der Produktionssystembeiträge kompensiert werden. Ebenfalls vorgesehen ist, Zuwächse bei den einzelnen Programmen innerhalb der Produktionssystembeiträge zu kompensieren.
Ressourceneffizienz, Ressourcen- und Gewässerschutzprojekte sowie In-situ-Erhaltung Futterpflanzen
Der Mittelbedarf für Ressourcenprojekte sowie an für Gewässerschutzprojekte bleibt bei rund 19,5 Millionen Franken pro Jahr stabil. Mit der AP22+ werden die bisherigen Ressourceneffizienzbeiträge in die Produktionssystembeiträge integriert oder werden gewisse Anforderungen, für deren Einhaltung Ressourceneffizienzbeiträge ausgerichtet wurden, in den ökologischen Leistungsnachweis überführt. Der Beitrag für die stickstoffreduzierte Phasenfütterung von Schweinen wird noch längstens bis Ende 2026 ausgerichtet. Die Entwicklung bei den Gewässerschutzbeiträgen kann von der Umsetzung des Postulats 22.3875 der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates «Erhöhung der Wirksamkeit des Gewässerschutzprogramms in der Landwirtschaft» beeinflusst werden, die eine Erhöhung der Wirksamkeit des Gewässerschutzprogramms in der Landwirtschaft fordert. Für die Erhaltung der genetischen Vielfalt von Futterpflanzen betragen die Ausgaben rund 1,5 Millionen Franken pro Jahr.
Übergangsbeitrag
Der Übergangsbeitrag stellt den Restbetrag zwischen dem gesamten Direktzahlungsbudget und dem Bedarf für die leistungsbezogenen Instrumente dar. Er nimmt schrittweise ab
Wohl eher nicht, dort ist Teurungsausgleich ( = Lohnerhöhung) angesagt!
Mit den Bauern kann man alles machen...
Natürlich, bei den Bauern.
DZ abschaffen, nur zu. Schau mal in deine Buchhaltung und streiche die DZ raus....
Richtig so, spart doch bei den Bauern, das tönt schon so schadenfreudig.... Aber Elisa, musst dann nicht jammern wenn dein Salat, Rüebli oder Gipfeli plötzlich mehr kostet. Dieselprivileg auch weg, dann kostet dann dein Gipfeli nochmals ein Füfi mehr....Wie kann man nur so blind sein und die Zusammenhänge nicht erkennen?