Auf Dauergrünland, das nicht mit Zuchtsaatgut übersät wurde, konnten sich über die Jahre Futterpflanzen mit einzigartigen Merkmalen entwickeln. Damit diese genetische Vielfalt erhalten bleibt, soll sie mit einem neuen Beitrag «In-situ» – also am Entstehungsort – gefördert werden. Bund und Kantone suchen Flächen.
Wiesenfutter ist der wichtigste Rohstoff für die Produktion von Milch und Käse. Die Schweizer Landwirtschaft ist auf standortangepasste und langfristig ertragssichere Futterpflanzen angewiesen.
Die Züchtung neuer Sorten in der Schweiz greift dabei auf die einheimische, natürlich vorkommende Vielfalt an Wiesenpflanzen zurück. Damit dies auch in Zukunft möglich ist, fördert der Bund neu ab dem Jahr 2022 die sogenannte «In-Situ»-Erhaltung (lateinisch für «vor Ort») von Futterpflanzen mit einem finanziellen Beitrag.
2021 gab es einen ersten schweizweiten Aufruf zur Suche nach In-situ-Flächen. Mit total 1'005 Hektaren In-situ-Flächen wurden nach Angaben des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) allerdings deutlich weniger als die maximal möglichen 2'750 ha anerkannt. Deshalb werden schweizweit noch 1745 Hektaren qualitativ hochwertige, wenig intensive bis intensive Wiesen und Weiden gesucht. Interessierte Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter melden Flächen direkt bei ihrem Kanton an.
Voraussetzungen
Die In-situ-Flächen sollen verteilt auf die ganze Schweiz und auf alle gesuchten Pflanzenverbände gefunden und gefördert werden. Angemeldet werden können Wiesen und Weiden mit den Codes 613, 616 und 625 gemäss Vollzugshilfe Merkblatt Nr. 6 (keine Biodiversitätsförderflächen BFF) mit einem der folgenden Pflanzenverbände:
- Fromentalwiese
- Bärenklau-Knaulgraswiese
- Italienisch Raigraswiese
- Weissklee-Wiesenfuchsschwanz-Wiese
- Englisch Raigras-Wiesenrispen-Mähweide
- Goldhaferwiese
- Kammgrasweide
- Milchkrautweide
- -> Ausführliche Informationen zu den Wiesentypen
Der Bund sucht vor allem Flächen bei Fromentalwiesen, Kammgrasweiden und Milchkrautweiden. Aber auch bei den anderen Pflanzenverbänden ist der Zielwert noch nicht erreicht. Der Schwerpunkt der Flächensuche liegt auf den Gebieten, in welchen noch keine oder nur wenige In-situ-Flächen anerkannt sind (siehe Karte).
BLW
Potenzielle In-situ-Flächen haben einen geschlossenen, unproblematischen Bestand, der seit mindestens 8 Jahren keine markanten Änderungen bezüglich Düngung, Schnittzahl, Bewässerung oder Nutzung erfahren hat. Bedingung ist zudem, dass nicht mit Zucht- oder Handelssaatgut übersät oder angesät wurde.
Pro Betrieb können maximal 2 Hektaren anerkannt werden. Bauland und Ackerland sind ausgeschlossen. Die Mindestgrösse bei der Anmeldung beträgt 0.5 Hektaren. «In den biogeografischen Regionen Genferseegebiet, Hochrheingebiet, Südalpen und südlicher Tessin beträgt die Mindestgrösse 0.2 Hektaren, da es in diesen Regionen schwierig ist, genügend geeignete Flächen zu finden», schreibt das BLW.
Anforderungen
Welche Anforderungen gelten? Bewirtschafter sollten die aktuelle Bewirtschaftung im Wesentlichen so fortzuführen wie bisher, damit der Pflanzenbestand weiterhin stabil bleibt. Auflage ist, dass die Fläche nicht mit Zucht- oder Handelssaatgut übersät werden darf. Die In-situ-Flächen in die werden in die Nationalen Genbank PGREL aufgenommen. Der Zugang muss gewährt werden, wenn eine Institution aus Forschung, Züchtung oder Bildung beim BLW um Zugang ersucht.
Agroscope
450 Franken pro Hektar
Interessierte Betriebe melden sich beim Landwirtschaftsamt ihres Kantons. Alle direktzahlungsberechtigten Betriebe dürfen Flächen anmelden, sofern nicht bereits 2 Hektaren In-situ-Flächen anerkannt wurden. Von den angemeldeten Flächen wird eine Vegetationsaufnahme gemacht. Die Kosten dafür gehen zulasten der Betriebe.
Sämtliche Flächen, die die Kriterien erfüllen, werden von den Kantonen dem BLW gemeldet. Werden 2022 mehr Flächen gemeldet als für das Flächenziel anerkannt werden können, durchlaufen alle Flächen einen Beurteilungsprozess nach fachlichen Kriterien.
Der Beitrag für anerkannte In-situ-Flächen beträgt 450 Franken pro Hektare und kann ab 2023 ausbezahlt werden. Da In-situ-Flächen keine BFF-Flächen sind, wird der Versorgungssicherheitsbeitrag ohne Reduktion für BFF ausbezahlt. Die Beitragsgesuche für den In-situ-Beitrag können zusammen mit dem Gesuch um Direktzahlungen gestellt werden.