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2 Ohrmarken für Schafe und Ziegen

Ab kommendem Jahr müssen Schafe und Ziegen mit zwei Ohrmarken gekennzeichnet werden. Die zusätzliche Ohrmarke kann ab sofort bestellt werden.

 

 

Ab kommendem Jahr müssen Schafe und Ziegen mit zwei Ohrmarken gekennzeichnet werden. Die zusätzliche Ohrmarke kann ab sofort bestellt werden.

Schafe und Ziegen, die ab dem 1. Januar 2020 geboren werden, müssen mit Doppelohrmarken gekennzeichnet werden. Vorher geborene Tiere mit einer Ohrmarke müssen mit einer zweiten nachmarkiert werden.

Bei Schafen muss eine Ohrmarke einen elektronischen Chip enthalten, bei Ziegen ist das freiwillig. Die Tierhalterinnen und Tierhalter können die Ohrmarken bei der Tierverkehrsdatenbank (TVD) bestellen, wie das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) am Freitag mitteilte.

Nachmarkierung ab sofort möglich

Schafe müssen bei einem Standortwechsel (z.B. bei einem Verkauf) ab dem 1. Januar 2020 mit Doppelohrmarken gekennzeichnet sein. Da die Tiere heute nur mit einer Ohrmarke versehen sind, müssen sie mit einer zweiten Ohrmarke nachmarkiert werden. Die entsprechende zusätzliche Ohrmarke kann vom 16. August 2019 an in der TVD unter www.agate.ch bestellt werden.     

Neumarkierung von Schafen und Ziegen

Ab dem 1. Januar 2020 müssen neugeborene Schafe und Ziegen mit Doppelohrmarken gekennzeichnet werden. Die entsprechenden Ohrmarken können ebenfalls bereits ab sofort in der TVD unter www.agate.ch bestellt werden.

Meldungen erfassen

Tierhalterinnen und Tierhalter müssen neu ab Januar 2020 sämtliche Geburten, Zu- und Abgänge, Ein- und Ausfuhren sowie den Tod von Schafen und Ziegen in der Tierverkehrsdatenbank (TVD) unter www.agate.ch melden.

Tiere markieren

Zusätzlich zur Erfassung in der TVD müssen neugeborene Schafe und Ziegen mit zwei Ohrmarken gekennzeichnet werden. Bei Schafen muss eine Ohrmarke einen elektronischen Chip enthalten.

Informationen für Tierhalter

Die Identitas hat alle betroffenen Tierhaltenden im Juli per Post über die bevorstehenden Änderungen informiert. Unter www.schafeziegen.ch stehen umfassende Informationen bereit: Beschrieben werden die korrekte Markierung der Tiere, die TVD-Meldungen und Fragen zu Spezialfällen. Über diese Seite kann auch der Support der Identitas kontaktiert werden.

Informationen stehen unter www.schafeziegen.ch bereit. Der Bundesrat hatte 2018 entschieden, die Meldepflicht auf Schafe und Ziegen auszudehnen. Er passte die Tierseuchenverordnung an. Die zweite Ohrmarke soll gewährleisten, dass die Identität eines Tiers auch dann festgestellt werden kann, wenn es eine Ohrmarke verloren hat.

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