Agrarminister Johann Schneider-Ammann hat während der Olma bereits über Bürokratie-Abbau gesprochen. Der Bundesrat hat am Mittwoch nun das landwirtschaftliche Verordnungspaket Herbst 2015 verabschiedet. 20 Massnahmen zur administrativen Vereinfachung und Entlastung wurden umgesetzt.
Die Rufe nach weniger Bürokratie seitens der Bauern, Politiker und Kontrolleure und Verbände wurden immer lauter. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat die Bauern aufgerufen, Ideen einzubringen. Drei von 192 Ideen wurden ausgezeichnet. Als „Sieger“ wurde der Vorschlag von Bruno Giger ausgezeichnet. Er schlägt ein flexibles Kontrollsystem vor, bei dem Bauern selber entscheiden können, wie viel sie aufzeichnen.
Mulchsaat: Keine maximale Bodenbearbeitungstiefe
Bundesrat Johann Schneider-Ammann versprach an der Olma, er wolle aufzeigen, wie der Papiertiger gebändigt werden soll. Am Mittwoch nun wurde vom Bundesrat ein Entlastungspaket verabschiedet. Dieses umfasst 17 Verordnungen des Bundesrates, zwei Verordnungen des WBF und drei Erlasse des BLW.
20 Massnahmen zur administrativen Vereinfachung und Entlastung werden nun umgesetzt. Beispielsweise wird auf die Prüfung der Vermögensverhältnisse bei der Übergangsregelung für Erben und Erbgemeinschaften verzichtet. Auch die maximale Bodenbearbeitungstiefe bei der Mulchsaat wird aufgehoben.
Anpassungen bei SAK
Weiter werden die Biodiversitätsbeiträge für Flächen mit der tieferen Qualitätsstufe I auf höchstens 50 Prozent der beitragsberechtigten Fläche begrenzt. „Dies hilft auch unerwünschte Beitragsmaximierungen zu verhindern“, schreibt der Bundesrat.
Auch bei den Standardarbeitskräften (SAK) werden erste Massnahmen umgesetzt. Einerseits werden SAK-Faktoren an den technischen Fortschritt angepasst. Anderseits werden für landwirtschaftsnahe Tätigkeiten in den Bereichen des Bodenrechts und der Strukturverbesserungsmassnahmen Zuschläge eingeführt. Die für die Berechnung der SAK-Faktoren unterstellte Normarbeitszeit wird von jährlich 2‘800 auf 2‘600 Stunden herabgesetzt.
Seidenproduktion landwirtschaftliche Tätigkeit
Dienstleistungen im Bereich der Pferdehaltung (ohne Reitunterricht und Hippotherapie) und die Seidenraupenproduktion werden neu als landwirtschaftsnahe Tätigkeit berücksichtigt.
Alle Massnahmen finden Sie hier
Im BTS-Programm brünstige Tiere kurzfristig angebunden werden. Bei der graslandbasierten Milch- und Fleischproduktion (GMF) müssen Erträge, die über der Norm liegen, nicht mehr durch den Berater abgesegnet werden.