Die Agrarallianz möchte eine Obergrenze von 150000 Franken Direktzahlungen. 2017 hätte das 1580 Betriebe betroffen.
Der Bundesrat will mit der AP 22+ einen Betriebsbeitrag in der Höhe von 3000 bis 5000 Franken einführen. Jeder Betrieb erhält ihn ungeachtet seiner Grösse und seiner Produktionsrichtungen. Die Agrarallianz befürwortet das in ihrer provisorischen Vernehmlassungsantwort.
20 oder ersten 30 Hektaren stärker fördern
«Die Betriebsvielfalt ist ein Alleinstellungsmerkmal der Schweizer Landwirtschaft. Der Betriebsbeitrag kann das Ziel Betriebsvielfalt stärken», heisst es im Dokument, das auf der Website der Agrarallianz abrufbar ist. Es bestünden aber Bedenken, dass nicht lebensfähige Kleinstbetriebe favorisiert würden und dass statt Zusammenarbeit wieder ineffizienter Individualismus gefördert werde.
Besser erscheine ein System, in dem die ersten 20 oder ersten 30 Hektaren eines Betriebs stärker gefördert werden. Einen ähnlichen Ansatz gibt es in der EU, und der «Schweizer Bauer» weiss, dass diese Variante auch beim Bund geprüft wird. Die Obergrenze für Direktzahlungen pro Betrieb in der Höhe von 250000 Franken, wie sie der Bundesrat vorschlägt und von der aktuell etwa 100 Betriebe betroffen wären, ist für die Agrarallianz zu hoch. Wörtlich schreibt sie: «Unter dem heutigen Wissensstand erachtet die grosse Mehrheit der Organisationen der Agrarallianz die Limite von 150000 Franken als sinnvoll.»
Weiter nach Fläche abstufen
Die Agrarallianz fordert den Bundesrat auf, im Gespräch mit der Kleinbauern-Vereinigung eine gute Lösung zu finden. Die Kleinbauern-Vereinigung hat im Februar 2016 erstmals öffentlich eine Obergrenze von 150'000 Franken verlangt. Die Agrarallianz will ferner, dass die früher bei 40 Hektaren, jetzt bei 60 Hektaren beginnende Abstufung von Flächenbeiträgen, beibehalten wird und wieder ab 40 Hektaren greift.
Der Bundesrat will die sogenannte Degression der Beiträge nach der Fläche abschaffen. Das missfällt der Agrarallianz: «Der Bundesrat darf diese Steuerungsmöglichkeit nicht aus der Hand geben.» Der entsprechende Passus müsse im Gesetz erhalten bleiben. Weil dieser gestrichen werden soll, sei die vorgeschlagene Limite von 250'000 Franken erst recht zu hoch.
Ehepartner absichern
Die vom Bundesrat vorgeschlagene Sozialversicherungspflicht für Ehepartnerinnen und Ehepartner von Betriebsleitern als Kriterium für den Bezug von Direktzahlungen begrüsst die Agrarallianz. «Die bessere Absicherung ist endlich einzuführen: Wir leben im Jahr 2019!», schreibt die Organisation. Auch die «Stärkung der Siloverzichtszulage» mache Sinn. Bekanntlich will der Bundesrat diese Zulage von 3 auf 6 Rp./kg erhöhen und im Gegenzug die Verkäsungszulage um 2 Rp./kg senken.
Bei der Ausbildungsanforderung für Direktzahlungen, bei welcher der Bundesrat mit dem Minimum Fachausweis die Schraube stark anziehen will, schreibt die Agrarallianz: «Die heutige Regelung genügt.» Die Möglichkeit des Nebenerwerbskurses als Direktzahlungsberechtigung müsse erhalten bleiben.
Generell sagt die Agrarallianz, dass die AP 22+ ein Übergangsprogramm zu mehr Eigenverantwortung und mehr Dynamik werden könnte. Für Klima, Boden, Umwelt, Tierwohl und Pflanzenvielfalt sei aber noch zu wenig vorgesehen. Und vieles sei noch unklar, die Konkretisierungen in der Botschaft würden darüber entscheiden, mit wie viel Eier sich die Agrarallianz für die AP 22+ ins Zeug legen werde.
Agrarallianz
Zur Agrarallianz gehören 18 Organisationen: Bergheimat, Biosuisse, Biovision, SVS/Bird Life Schweiz, Demeter Schweiz, Forschungsinstitut für den biologischen Landbau (FiBL), IP-Suisse, Kag-Freiland, Kleinbauernvereinigung, Stiftung für Konsumentenschutz, Mutterkuh Schweiz, Pro Natura, Pro Specie Rara, Schweizer Tierschutz, Slow Food Schweiz, Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, Vier Pfoten, Vision Landwirtschaft, WWF. sal