Ende Januar 2022 wurden in einem Stall bei Flums SG 30 Schafe getötet. Eine DNA-Analyse zeigt: Der Täter war ein Hund. Der Verdacht, dass es sich um einen Wolf handelte, erhärtete sich nicht.
Für den Landwirt dürfte der Anblick der Tiere grässlich gewesen sein. In seinem Stall befanden sich 30 tote Schafe. Wie sich herausstellte, dürfte eine Panik unter den Tieren dazu geführt haben, dass sich diese gegenseitig zu Tode trampelten und im Gedränge erstickten.
Wildhut schloss Wolf aus
Verletzungen durch ein anderes Tier können ebenfalls nicht ausgeschlossen werden. «Die Wildhut kann aufgrund der vorgefundenen Spuren jedoch die Beteiligung eines Wolfes ausschliessen», teilte die Kantonspolizei St. Gallen damals mit. Es wurde in der Folge Spuren gesammelt.
Der Ausschluss des Wolfs als Angreifer wurde in der Region kontrovers diskutiert. Gemäss dem «St. Galler Tagblatt» kritisierten Schafbauern den raschen «Freispruch» für den Wolf, ohne «dass es dafür Beweise gibt, etwa durch DNA-Analysen». Es war auch von einer Verschwörung die Rede, die der Kanton initiiert habe.
«99,9 Prozent ein Hund»
Mitte Februar lag dann das Resultat der erste DNA-Analyse vor. Ein Wolf italienischer Abstammung wurde definitiv ausgeschlossen. Zudem wurde eine zweite DNA-Analyse angekündigt. Das Resultat der ersten Probe wurde bestätigt: «Die DNA eines Hundes konnte zu 99,9 Prozent nachgewiesen werden», sagte Thomas Unseld, Generalsekretär des St. Galler Volkswirtschaftsdepartements, gegenüber dem «Sarganserländer».
Die Probe wurde durch das Forschungslabor der Universität Lausanne untersucht. Das Resultat wird anschliessend an die Stiftung Kora in Ittigen BE übermittelt. Diese überwacht im Auftrag des Bundes die Populationsentwicklung geschützter Raubtiere wie den Wolf. Kann bei den Proben nicht getrickst werden? Ralph Manz von Kora winkt gegenüber dem «Tagblatt» ab. Das Resultat sei eindeutig. Das Labor in Lausanne könne bereits bei geringen Mengen an DNA das Tier ermitteln.
Hundehalter verantwortlich
Die Polizei hatte wegen einer möglichen Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz bereits Ermittlungen aufgenommen. Weil nun klar sei, dass es sich mit einem Hund um ein Tier handle, das einem Menschen gehöre, könnten die Halterin oder der Halter verantwortlich gemacht werden, erklärte die Kantonspolizei zur Nachrichtenagentur sda.
Man werde mit der Staatsanwaltschaft das weitere Vorgehen abklären und dann sehen, ob die ausgewertete DNA-Probe mit den vor Ort in Frage kommenden Hunden abgeglichen werde, sagt die Polizei weiter.