Im Kanton Bern gibt es Landschaftsqualitätsbeiträge für Holzzaunpfähle – auch bei Stacheldrahtzäunen. Dabei kämpfen Tierschutz, Jagd Schweiz und Zaunbauer gegen den Stacheldraht, der Bund hat ihn zum Teil verboten.
Seit Jahren werden die Tierhalter dazu aufgefordert, Stacheldrahtzäune durch andere, weniger gefährliche Zaunsysteme zu ersetzen. Dafür setzen sich der Schweizer Tierschutz und Jagd Schweiz ein. Doch wer das im Kanton Bern nicht gemacht hat, wird nun belohnt.
Dort gibt es für einen Stacheldrahtzaun nämlich Landschaftsqualitätsbeiträge. 32 Rappen pro Meter werden laut dem Massnahmenblatt «Weideinfrastruktur aus Holz» ausbezahlt. Vorgabe: Der Stacheldraht muss an Holzpfählen befestigt sein, und es muss sich um einen mindestens 100m langen Fixzaun handeln. Im Gegensatz zum Stacheldraht sind Knotengitter, Drahtgeflechte, Plastikbänder und Plastiknetze nicht beitragsberechtigt.
Seit 2014 Teilverbot
Für Hansuli Huber, Geschäftsführer des Schweizer Tierschutz (STS), ist das ein Affront gegenüber allen Tierhaltern, die ihren Stacheldraht aufwendig entfernt haben: «2014 hat der Bundesrat den Einsatz des Stacheldrahtes begrenzt. Er ist für Lamas, Alpakas und Pferde verboten. Zudem verzichten die meisten Zaunbauer, von der Landi bis zum Zaunteam, aufgrund einer Übereinkunft mit uns auf den Verkauf von Stacheldraht für Viehweiden.»
Damit ist der grösste Agrarkanton eine Ausnahme. Andere Kantone wie die beiden Appenzell, die Zentralschweizer Kantone, St.Gallen, Schaffhausen und Zürich haben ihre Anforderungen an die Holzzäune in den Landschaftsqualitätsprojekten strenger definiert. Im Kanton Schwyz beispielsweise werden in einem Projekt in Einsiedeln und Umgebung traditionelle Abgrenzungen wie Holzlattenzäune oder Schärhäge gefördert, aber nur, wenn kein Stacheldraht verwendet wurde.
Projekt geht weiter
Urs Zaugg, Vorsteher des Amts für Landwirtschaft des Kantons Bern, bestätigt, dass der Einsatz von Stacheldraht zu Problemen mit Heim- und Wildtieren führen kann. Deshalb sei Stacheldraht heute nur noch selten auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche anzutreffen. «An gewissen Orten, etwa an exponierten Stellen auf Alpen, hat er aber mangels Alternativen seine Berechtigung.»
Zaugg verweist darauf, dass man den Stacheldraht nun nicht einfach aus dem betreffenden Landschaftsqualitätsprojekt streichen könne: «Im Rahmen der Projekte mit einer Laufdauer von acht Jahren werden einzelbetriebliche Vereinbarungen mit den Landwirten abgeschlossen. Die Anforderungen an die Massnahmen können während der aktuellen Laufdauer nur angepasst werden, wenn sich die rechtlichen Grundlagen verändern sollten.»
Kein Anreiz gesetzt
Sämtliche Landschaftsqualitätsprojekte wurden vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) bewilligt. Es seien aber die Kantone, die die Projekte erarbeiten würden und die für deren Umsetzung verantwortlich seien, betont Anne Rizzoli vom BLW. Sie verweist darauf, dass das Tierwohl für das BLW eine hohe Priorität habe.
Doch erwähnt Rizzoli auch: «Traditionelle Holzzäune und Zäune mit Holzpfosten sind aufwendig zu erstellen und erfordern einen intensiven Unterhalt. Mit den Beiträgen wird dieser Zusatzaufwand entschädigt. Durch die Förderung der Holzzäune und der Zäune mit Holzpfosten wird kein Anreiz für den Einsatz von Stacheldraht gesetzt.» Zudem würden viele Kantone den Einsatz von Stacheldraht in den entsprechenden Landschaftsqualitätsmassnahmen explizit ausschliessen. «Sie gehen also weiter als die Tierschutzverordnung. Damit wirken in diesen Gegenden die Landschaftsqualitätsbeiträge dem Einsatz von Stacheldraht entgegen.»