/fileadmin/images/logo.svg

Artikel werden durchsucht.

35 Millionen mehr für die Sömmerung

Mindestens 35 Mio. Fr. sollen mit der Agrarpolitik 2014–2017 (AP 2017) zusätzlich in die Sömmerung fliessen. Aber für gemolkene Kühe, die weniger als 100 Tage gesömmert werden, geht eine Besitzstandwahrung verloren.

Daniel Salzmann |

 

 

Mindestens 35 Mio. Fr. sollen mit der Agrarpolitik 2014–2017 (AP 2017) zusätzlich in die Sömmerung fliessen. Aber für gemolkene Kühe, die weniger als 100 Tage gesömmert werden, geht eine Besitzstandwahrung verloren.

Als im Jahr 2000 der Normalbesatz für die Sömmerungsbetriebe berechnet wurde, wurde eine Sonderregelung für gemolkene Kühe, Milchschafe und Milchziegen geschaffen, die nur während  56 bis 100 Tagen gesömmert werden. Über diesen Normalbesatz kann ein Sömmerungsbetrieb deshalb heute für die Anzahl Milchkühe, die in den Referenzjahren 1996–1998 gesömmert wurden, den Sömmerungsbeitrag von 330 Fr. erhalten – auch wenn die Kühe weniger als 100 Tage gesömmert werden, sodass sich noch kein Normalstoss ergibt. Ein Normalstoss ist als Sömmerung einer raufutterverzehrenden Grossvieheinheit (RGVE) während 100 Tagen definiert.

Ungleichbehandlung

Dieses Privileg für «Kurz-Alpen» will das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) nun abschaffen, wie es in der geplanten Direktzahlungsverordnung  zur AP 2017 schreibt. Das Verhältnis gemolkene/nicht gemolkene Tiere habe in den letzten fünfzehn Jahren auf vielen Alpen geändert, heisst es. So sei der verfügte Normalbesatz häufig nicht mehr aktuell.

«Es entstehen auch Ungleichbehandlungen gegenüber Alpen, die neu mit Milchvieh bestossen werden, oder Alpen, auf denen das Milchvieh mit kürzerer Sömmerungsdauer zugenommen hat», erklärt Denis Morand vom BLW. Er erwähnt auch den administrativen Aufwand für diese spezielle Bestimmung. Den Moment für die Systemänderung erachte das BLW als günstig, sagt Morand, weil gleichzeitig die Sömmerungsbeiträge erhöht werden sollen und es neue Beiträge im Sömmerungsgebiet gibt.

Neu gibt es für alle Milchkühe 400 Fr./NST. Wenn heute in einem Beispiel entsprechend dem Normalbesatz 40 gemolkene Kühe während 80 Tagen gesömmert werden (kein Jungvieh), gibt es Sömmerungsbeiträge von 40x330=13'200 Fr. Neu soll es für 32 Normalstösse 400 Fr. geben, total 12'800 Fr. Betriebe, die Milchkühe während 100 und mehr Tage sömmern, profitieren direkt von der markanten Erhöhung des Sömmerungsbeitrags von 330 auf 400 Fr.

Höhere Beiträge

Bei den Schafen will das BLW die Anreize zu ständiger Behirtung und Umtriebsweide erhöhen. Es schlägt vor, die entsprechenden Sömmerungsbeiträge zu erhöhen, den Beitrag für Schafe «bei übrigen Weiden» aber auf dem heutigen Niveau zu belassen. Neu sollen auch im Sömmerungsgebiet Biodiversitätsbeitrage ausbezahlt werden können.

Für die Qualität auf artenreichen Grün- und Streueflächen (ohne Heuwiesen) sind Fr. 200/ha vorgesehen. Die Qualität wird mittels Zeigerpflanzen festgestellt. Auch Landschaftsqualitätsbeiträge gibt es für Alpbetriebe, sofern sie im Perimeter eines regionalen Projekts liegen. 

Neu ein Alpungsbeitrag

Um den Ganzjahresbetrieben einen Anreiz für die Sömmerung von Tieren zu geben, wird an diese ein tierbezogener Alpungsbeitrag ausgerichtet. Im Verordnungsentwurf nennt das BLW 370 Fr. pro gesömmerten Normalstoss. Mit dem Ziel der Offenhaltung der Alpweiden sollen gesamthaft mehr finanzielle Mittel als heute in die Sömmerung fliessen. Für die Sömmerungsbeiträge sind 20 Mio. Fr. mehr eingeplant als heute. Und auch die Alpungsbeiträge sollen 15 Mio. Fr. mehr als der heutige Sömmerungszuschlag über die RGVE- und TEP-Beiträge ausmachen.

    Das Wetter heute in

    Umfrage

    Geht Ihr an die Olma?

    • Ja:
      29.32%
    • Nein:
      62.3%
    • Weiss noch nicht:
      8.38%

    Teilnehmer insgesamt: 382

    Zur Aktuellen Umfrage

    Bekanntschaften

    Suchen Sie Kollegen und Kolleginnen für Freizeit und Hobbies? Oder eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartner?