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390 ha Bauland zurück in Landwirtschaftszone 

Zehn Jahre nach der Inkraftsetzung des teilrevidierten Raumplanungsgesetzes haben drei Viertel der Gemeinden ihre Nutzungspläne angepasst oder passen sie derzeit an. 173 Gemeinden haben bereits Bauland rückgezont. Die Anpassung wird gemäss Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) länger dauern als erwartet.

sda/blu |

Ziel der Gesetzesänderung ist es, die Zersiedelung zu stoppen, um den Verlust von landwirtschaftlichen Flächen und Naturlandschaften einzudämmen. Die strengeren Vorgaben zur Bemessung des notwendigen Baulands hätten in vielen Gemeinden dazu geführt, dass sie unüberbaute Bauparzellen hätten rückzonen müssen, teilte das ARE am Montag mit.

Bisher haben laut dem ARE 173 Gemeinden insgesamt 390 Hektaren Bauland in die Landwirtschaftszone überführt oder für andere Zwecke festgesetzt. Das entspreche einer quadratischen Fläche von knapp zwei Kilometern Seitenlänge. Die Zahl werde noch ansteigen, bis sämtliche Gemeinden ihre Nutzungspläne den Zielen der ersten Teilrevision des Raumplanungsgesetzes angepasst hätten.

Die Umsetzung des Raumplanungsgesetzes dauere länger als erwartet, schreibt das ARE weiter. 43 Prozent der Gemeinden haben bereits einen genehmigten Nutzungsplan. Bei rund einem Drittel sind sie in der Überarbeitung oder beim Kanton zur Prüfung und Genehmigung. Gemäss Angaben der Kantone könnten erst 2030 alle Nutzungspläne gesetzeskonform sein. Gründe dafür seien unter anderem mangelnde Ressourcen oder das herausfordernde Abwägen verschiedener Interessen.

Die Siedlungsentwicklung nach innen zielt darauf ab, dass die Bautätigkeit vorab in den bereits vorhandenen Bauzonen erfolgt. Nur ausnahmsweise und nach klaren Kriterien soll neues Land eingezont werden, schreibt das ARE. Vorhandene Siedlungsflächen könnten besser genutzt werden, indem z.B. bestehende Häuser aufgestockt, auf Grundstücken mehr Wohnfläche zugelassen oder brachliegende Industrie- und Gewerbeflächen bebaut werden. Die Siedlungsentwicklung nach innen ist ein explizites Ziel des teilrevidierten Raumplanungsgesetzes (RPG 1). Auch hier gibt es einen Mindestinhalt an die Richtplanung, aber auch Vorgaben für die Nutzungsplanung.

Kommentare (1)

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  • Hugrid5222 | 11.06.2024
    Da stellt sich doch auch die Frage, wie die Eigentümer der zurückgezogneren Grundstücke entschädigt werden. Diese haben ja z.T. während vieler Jahre das eingezonte Grundstück entsprechend hoch versteuern müssen?
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