Ziel der Gesetzesänderung ist es, die Zersiedelung zu stoppen, um den Verlust von landwirtschaftlichen Flächen und Naturlandschaften einzudämmen. Die strengeren Vorgaben zur Bemessung des notwendigen Baulands hätten in vielen Gemeinden dazu geführt, dass sie unüberbaute Bauparzellen hätten rückzonen müssen, teilte das ARE am Montag mit.
Bisher haben laut dem ARE 173 Gemeinden insgesamt 390 Hektaren Bauland in die Landwirtschaftszone überführt oder für andere Zwecke festgesetzt. Das entspreche einer quadratischen Fläche von knapp zwei Kilometern Seitenlänge. Die Zahl werde noch ansteigen, bis sämtliche Gemeinden ihre Nutzungspläne den Zielen der ersten Teilrevision des Raumplanungsgesetzes angepasst hätten.
Die Umsetzung des Raumplanungsgesetzes dauere länger als erwartet, schreibt das ARE weiter. 43 Prozent der Gemeinden haben bereits einen genehmigten Nutzungsplan. Bei rund einem Drittel sind sie in der Überarbeitung oder beim Kanton zur Prüfung und Genehmigung. Gemäss Angaben der Kantone könnten erst 2030 alle Nutzungspläne gesetzeskonform sein. Gründe dafür seien unter anderem mangelnde Ressourcen oder das herausfordernde Abwägen verschiedener Interessen.
Die Siedlungsentwicklung nach innen zielt darauf ab, dass die Bautätigkeit vorab in den bereits vorhandenen Bauzonen erfolgt. Nur ausnahmsweise und nach klaren Kriterien soll neues Land eingezont werden, schreibt das ARE. Vorhandene Siedlungsflächen könnten besser genutzt werden, indem z.B. bestehende Häuser aufgestockt, auf Grundstücken mehr Wohnfläche zugelassen oder brachliegende Industrie- und Gewerbeflächen bebaut werden. Die Siedlungsentwicklung nach innen ist ein explizites Ziel des teilrevidierten Raumplanungsgesetzes (RPG 1). Auch hier gibt es einen Mindestinhalt an die Richtplanung, aber auch Vorgaben für die Nutzungsplanung.
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