Im Kanton St.Gallen wird knapp die Hälfte (48 Prozent) der Fläche landwirtschaftlich genutzt. Weitere 31 Prozent der Fläche sind von Wald bedeckt. Nur neun Prozent sind Siedlungsfläche, die übrigen 13 Prozent der Fläche bestehen aus Fels und Gewässern.
zvg
Wegen der anhaltend schlechten Finanzlage hatte der St. Galler Kantonsrat in der Frühjahressession 2025 ein Entlastungspaket beschlossen, das die Staatsausgaben bis 2028 im Umfang von 180 Millionen Franken verringern soll.
Strukturverbesserungsmassnahmen
Die Landwirtschaft ist mit einem Betrag von über 4 Millionen Franken betroffen. Davon entfallen 1,8 Millionen Franken auf die Direktzahlungen und 2,3 Millionen Franken auf Strukturverbesserungsmassnahmen. Der Löwenanteil von 1,2 Millionen Franken umfasst die Streichung des Beitrages an ein Projekt für eine klimafreundliche St. Galler Landwirtschaft. Gekürzt werden sollen weiter Coachingbeiträge an Vernetzungs- und Landschaftsqualitätsprojekte. Diese Beiträge betreffen die produzierenden Bauern nur indirekt.
Ein kleiner Teil betreffe die Landwirte direkt, indem Dienstleistungen des Kantons künftig dem Verband in Rechnung gestellt würden, schreibt der St. Galler Bauernverband (SGBV) in einer Mitteilung. Kaum verkraftbar für die Branche ist indessen gemäss SGBV die geplante Einsparung von 2,3 Millionen Franken bei den Strukturverbesserungsmassnahmen. Dieses Geld fehle den Bauernfamilien für die Sicherung ihrer Existenzgrundlage.
«Bergbauern doppelt gestraft»
Es ist heute schon so, dass die Sanierung von Gebäuden im Hügel- und Berggebiet viele Bauernfamilien und Ortsgemeinden finanziell vor grosse Herausforderungen stellt. Die gezielte finanzielle Unterstützung durch Bund und Kanton trägt dazu bei, die Bewirtschaftung dieser Flächen langfristig zu sichern. Ein Abbau der Kantonsgelder in diesem Bereich führt zudem zusätzlich auch zu einer Kürzung von Bundesmitteln, da gemäss der Verordnung zu den Strukturverbesserungen eine Kofinanzierung durch den Kanton Voraussetzung für Bundesbeiträge ist.
Zu diesem Thema wurde am 3. Juni 2025 eine Interpellation beim Kantonsrat eingereicht. «Die Bergbauern sind durch diese «knausrige» Haltung des Kantons St. Gallen doppelt gestraft», heisst es in der Mitteilung weiter. Der St. Galler Bauernverband bittet den Kantonsrat, die beschlossenen Kürzungen in der Landwirtschaft rückgängig zu machen, um den Bauernfamilien auch zukünftig eine Perspektive bieten zu können.