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500-Milllionen-Hilfspaket für Milchbauern

Die Europäische Kommission hat in dieser Woche die genauen Details zum 500 Mio. Euro-Hilfspaket, das EU-Agrarkommissar Phil Hogan im Juli für den europäischen Milch- und Tierhaltungssektor angekündigt hatte, in Zusammenarbeit mit Experten der EU-Mitgliedsländer finalisiert.

 

 

Die Europäische Kommission hat in dieser Woche die genauen Details zum 500 Mio. Euro-Hilfspaket, das EU-Agrarkommissar Phil Hogan im Juli für den europäischen Milch- und Tierhaltungssektor angekündigt hatte, in Zusammenarbeit mit Experten der EU-Mitgliedsländer finalisiert.

Die Kernelemente dieses Pakets sind die finanzielle Unterstützung mit 150 Mio. Euro zur freiwilligen Verringerung der EU-Milchproduktion sowie Mittel für die Mitgliedstaaten in einer Höhe von insgesamt 350 Mio. Euro mit denen beispielsweise kleine Betriebe und Landwirte, die zur Nachhaltigkeit sowie Stabilisierung des Marktes beitragen, unterstützt werden können. Die tatsächlichen Fördervoraussetzungen werden von den Mitgliedstaaten hier allerdings selbst festgelegt. Überdies wird die Intervention und die Private Lagerhaltung für Magermilchpulver bis Ende Februar 2017 ausgeweitet sowie die freiwilligen Absprachen zwischen den Produzenten und Verarbeitern auf Basis des Krisenartikels 222 weitere sechs Monate ermöglicht.

"Das Paket zur Verringerung der Milchproduktion ist eine europäische Antwort auf ein EU-Marktproblem. Ich bin zuversichtlich, dass diese Maßnahme wesentlich zur Verbesserung der Marktstimmung und der Preise führen wird", zeigte sich Hogan optimistisch.

Landwirte, die sich entschließen an dem 150 Mio. Euro-Förderprogramm teilzunehmen, erhalten einen finanziellen Ausgleich für die nicht produzierte Milchmenge, um einen stabileren Markt zu schaffen. Die technischen Details wie der maximale Anspruch (50% der Erzeugung im Bezugszeitraum), Strafen bei Nicht-Erfüllung der Produktionsrücknahme, unterschiedliche Fristen sowie Vorschriften zur Verwaltung und Kontrolle wurden nun geklärt. Als Referenzzeitraum soll die Produktion in den Monaten von Oktober bis Dezember gegenüber dem gleichen Zeitraum im letzten Jahr herangezogen werden. Weitere Perioden (November bis Jänner, Dezember bis Februar und Jänner bis März) können folgen, bis das Budgetvolumen erreicht ist. Sobald die Zeit abgelaufen ist, müssen die Landwirte innerhalb von 45 Tagen die verringerte Produktion nachweisen, um die Beihilfen zu erhalten, teilte die Europäische Kommission m

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