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58 Swissness-Ausnahmen bewilligt

Mit den Swissness-Regeln dürfen Lebensmittel ab kommendem Jahr nur noch dann als schweizerisch angepriesen werden, wenn mindestens 80 Prozent des Gewichts der Rohstoffe aus der Schweiz stammen. Das gilt jedoch nicht für alle Rohstoffe.

 

 

Mit den Swissness-Regeln dürfen Lebensmittel ab kommendem Jahr nur noch dann als schweizerisch angepriesen werden, wenn mindestens 80 Prozent des Gewichts der Rohstoffe aus der Schweiz stammen. Das gilt jedoch nicht für alle Rohstoffe.

Gemäss dem Swissness-Gesetz gelten Ausnahmen für Rohstoffe, die es in der Schweiz nicht oder nicht in genügender Menge gibt, beispielsweise Kokosnüsse und Wassermelonen. Ausnahmen gelten zudem für Rohstoffe, die temporär nicht verfügbar oder für bestimmte Verwendungszwecke nicht verfügbar sind.

42 Ausnahmen temporär

Solche Rohstoffe werden bei der Berechnung der Mindestanteile nicht mitgezählt. Vorläufig gilt das für insgesamt 58 Rohstoffe, wie das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) am Montag mitteilte. 42 Ausnahmen betreffen temporär nicht verfügbare Rohstoffe und 16 solche, die für bestimmte Verwendungszwecke in der Schweiz nicht verfügbar sind.

Hier gehts zu den Ausnahmen

Bewilligt hat das WBF zum Beispiel Ausnahmen für Eipulver, Gelatine, Kartoffelstärke, Himbeerpüree, Laktose, Käsepulver und Industriewein in Fertigfondue. Diese gelten als temporär nicht verfügbar. Honig zur industriellen Verarbeitung in Lebensmitteln, Molkenprotein für fermentierte Proteindrinks und Weichweizen mit hohem Proteingehalt für Tiefkühlbackwaren gehören zur Kategorie «für bestimmte Verwendungszwecke nicht verfügbar».

Kein Hersteller

Gemäss Patick Aebi, dem Leiter Fachbereich Qualitäts- und Absatzförderung beim WBF, handelt es sich beim bewilligten Käsepulver um eine ganz spezielle Sorte, von der nur eine Kleinstmenge benötigt wird. Für Gelatine und Eipulver wiederum gibt es keinen Hersteller in der Schweiz.

Für die Herstellung von Industrieweinen und Früchtepürees fehlt alleine schon je die ausreichende Menge. Schweizer Himbeeren werden für den Frischmarkt produziert, nicht für Fruchtpürees. Weiter gibt es Rohstoffe für Speziallebensmittel wie hypoallergene Babynahrung: Deren Herstellung ist zum Teil patentgeschützt oder muss hohen Anforderungen an die Qualität genügen, wie Aeby sagte.

Von den insgesamt 81 eingereichten Begehren für Ausnahmen wurden gemäss WBF 71 gutgeheissen. Alle Ausnahmen sind zeitlich befristet und werden periodisch überprüft. Beurteilt wurden die Gesuche von einer Gruppe aus Vertretern der Lebensmittelindustrie, der Landwirtschaft und der Konsumentenorganisationen.

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