Laut der Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) war die Anwesenheit eines einzelnen Wolfs nachgewiesen worden. Die Bedingungen für den Abschuss eines einzelnen Wolfs seien gemäss der revidierten eidgenössischen Jagdverordnung somit erfüllt, schreibt der Kanton Wallis in einer Medienmitteilung.
Die Verordnung erlaubt es den kantonalen Behörden, ab sechs Schafen oder Ziegen, die innerhalb von vier Monaten in geschützten oder nicht schützbaren Situationen getötet werden, den Abschuss eines Wolfs anzuordnen. Die Kantonsregierung hatte am 31. Juli über eine Abschussverfügung erteilt.