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70'000 Selbständige beantragen Entschädigung

Innerhalb von fünf Tagen haben 70'000 Selbständigerwerbende einen Antrag für eine Corona-Erwerbsersatzentschädigung bei den kantonalen Ausgleichskassen eingereicht. Das ist etwa ein Fünftel aller Selbständigerwerbenden in der Schweiz.

sda |

 

 

Innerhalb von fünf Tagen haben 70'000 Selbständigerwerbende einen Antrag für eine Corona-Erwerbsersatzentschädigung bei den kantonalen Ausgleichskassen eingereicht. Das ist etwa ein Fünftel aller Selbständigerwerbenden in der Schweiz.

Die meisten von ihnen machen als Grund die Schliessung des Betriebs aufgrund der vom Bundesrat angeordneten Massnahmen geltend, wie die Konferenz der Kantonalen Ausgleichskassen am Montag mitteilte. Anspruch auf Entschädigung haben Selbständige zudem bei einer ärztlich belegten Quarantäne und beim Wegfall der Fremdbetreuung für Kinder unter 12 Jahren.

Die Entschädigungen werden wie beim Erwerbsersatz monatlich im Nachhinein gezahlt. Das Geld soll ab Mitte oder Ende April ausgezahlt werden. Der aufwendigste Schritt ist nach Angaben der Ausgleichskassen die erstmalige Erfassung der Anmeldungen. Zudem müssen die Ansprüche geprüft werden. Die Ausgleichskassen gehen davon aus, dass sich auch Selbständige angemeldet haben, die keinen Anspruch auf Leistungen haben.

Der Bundesrat hatte die Entschädigung am 20. März beschlossen. Drei Tage später waren die Online-Anmeldeformulare aufgeschaltet, wie es in der Mitteilung heisst. Der Ansturm sei so gross gewesen, dass der Formular-Server nach drei Stunden in die Knie gezwungen worden sei. Nun stünden auch andere Anmeldekanäle offen.

Der Bund rechnet mit insgesamt über 160'000 Betroffenen. Die Ausgleichskassen gehen im Falle einer dreimonatigen wirtschaftlichen Einschränkung von Auszahlungen in der Höhe von 1,5 Milliarden Franken aus.

Zudem steht die Forderung nach einer Ausweitung der Entschädigung für Selbständigerwerbende im Raum. Die Stiftung für Konsumentenschutz fordert einen Härtefallfonds. Auch Gewerkschaften fordern zusätzliche Entschädigungen. Durch das Auffangnetz des Bundes fallen insbesondere Selbständigerwerbende ohne eigene Firma, Freischaffende oder solche, die mit einer unregelmässigen Arbeit einen Beitrag zum Familieneinkommen leisteten.

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