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A: Dauernde Anbindehaltung bei Rinder wird verboten

aiz |

 

AMA-Marketing setzt im Bereich Rinderhaltung den nächsten Schritt und vereinheitlicht die Bestimmungen betreffend Anbindehaltung für Rinder: Im Fachgremium Frischfleisch erfolgte die Einigung auf das Ende der dauernden Anbindehaltung bei Rindern im AMA-Gütesiegel-Programm per 1. Januar 2024.

 

Die dauernde Anbindehaltung von Rindern, auch in Kombination mit Weidegang Auslauf oder anderen Bewegungsmöglichkeiten an weniger als 90 Tagen jährlich, ist in Neubauten seit 2005 gesetzlich verboten.

 

Nur in früher errichteten Stallungen ist sie noch bis 2030 erlaubt. Die Ausnahme setzt voraus, dass wegen der örtlichen oder geografischen Gegebenheiten ein Umbau in einen Laufstall oder der Weidegang nicht möglich ist. Geschätzt wird, dass aktuell noch 10 bis 15% der insgesamt rund 8’500 Betriebe diese Ausnahme in Anspruch nehmen.

 

Ab 2024 ist es soweit

 

Die AMA-Marketing setzt nun einen weiteren Schritt in Richtung Verbesserungen der Tierhaltung und verbietet die dauernde Anbindehaltung früher. Daher ist bei Rindern im AMA-Gütesiegel-Programm ab 1. Januar 2024 eine Anbindehaltung in Kombination mit Weidegang, Auslauf oder sonstiger Bewegungsmöglichkeit an weniger als 90 Tagen pro Jahr nicht mehr zulässig.

 

Vorschläge für die entsprechende Richtlinienänderung wurden in den vergangenen Monaten erarbeitet. Der Beschluss fiel am 18. Oktober einstimmig im zuständigen Fachgremium der AMA.

 

Konkrete Informationen für die Betriebe sind in Vorbereitung und werden in den nächsten Wochen erfolgen. Das bedeutet, dass ab 2024 sowohl Milch- als auch Rindfleischprodukte mit dem AMA Gütesiegel nicht mehr von Betrieben mit dauernder Anbindehaltung stammen dürfen.

 

«Höchste Tierwohlstandards»

 

«Die konstante Weiterentwicklung des AMA-Gütesiegels ist uns ein wichtiges Anliegen. Wir freuen uns daher umso mehr, dass wir unserer Rolle als Taktgeberin in der Verbesserung von Tierhaltungsstandards gerecht werden konnten und diesen wichtigen Schritt gemeinsam mit der Branche bereits bis 2024 umsetzen werden», erklärt Michael Blass, Geschäftsführer der AMA-Marketing.

 

«Österreich gehört zu den Ländern mit den höchsten Tierwohlstandards. Durch die Weiterentwicklung des Gütesiegels bauen wir unsere Vorreiterrolle weiter aus und werten das AMA-Programm auf. Dieser Schritt ist für die heimische Landwirtschaft aber nicht einfach. Darum schnüre ich ein Investitionsprogramm, um Betriebe, die bis Ende 2027 umsteigen, zu unterstützen», sagte Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig.

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