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A: Teilverbot für Glyphosat

 

Ein Totalverbot des Totalherbizids würde gegenwärtig gegen EU-Recht verstoßen. Das bedeutet, dass Land- und Forstwirtschaft von dem Verbot ausgenommen sind - diese nutzen Glyphosat aber am häufigsten.

 

Die Anwendung des Pflanzenschutzmittels Glyphosat beschäftigte einmal mehr den Landwirtschaftsausschuss des österreichischen Nationalrats.

 

Verbot für Private…

 

Mit einer Gesetzesinitiative von Abgeordneten der Koalitionsparteien ÖVP und Grüne wurde einstimmig ein Teilverbot des Herbizids auf den Weg gebracht. Auf der Tagesordnung standen zudem zahlreiche Anträge der Oppositionsparteien, in denen sie ihre Forderungen zur Verwendung der Mittel aus der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) formuliert haben. Alle diese Anträge wurden mit der Stimmenmehrheit der Koalition vertagt.

 

ÖVP und Grüne möchten mit ihrem Gesetzesantrag die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Glyphosat einschränken. Die Gesetzesinitiative wurde einstimmig im Landwirtschaftsausschuss angenommen. Das Verbot soll die nicht-berufliche Verwendung sowie das Inverkehrbringen zur Vorerntebehandlung, sofern das Erntegut für Lebens- oder Futtermittelzwecke bestimmt ist, sowie den Haus- und Kleingartenbereich umfassen.

 

…und auf sensiblen Flächen

 

Auf Flächen, die von der Allgemeinheit oder von gefährdeten Personengruppen genutzt werden, soll es ebenso zu einem Verbot kommen. Dazu zählen unter anderem öffentlich zugängliche Sportplätze, Schwimmbäder, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen sowie Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen.

 

Bestehende Zulassungen für Pflanzenschutzmittel, die den Wirkstoff Glyphosat enthalten, sind vom Bundesamt für Ernährungssicherheit von Amts wegen bis spätestens zwei Monate nach Inkrafttreten dieser Bestimmung anzupassen. Die Aufbrauchsfrist für jene glyphosathaltigen Pflanzenschutzmittel, die nicht den oben angeführten Anforderungen entsprechen, endet mit Ablauf des 15. Dezember 2021.

 

Agrarministerin Elisabeth Köstinger betonte, dass ein gänzliches Glyphosat-Verbot auf nationaler Ebene nach EU-Recht nicht möglich sei. ÖVP-Abgeordneter Georg Strasser hob hervor, dass mit dem Teilverbot gewährleistet sei, dass kein Lebensmittel mit Glyphosat in den Verkehr komme.

 

Gänzliches Verbot gescheitert

 

Olga Voglauer (Grüne) erklärte, dass mit dem Teilverbot ein Lückenschluss gelinge, da nun Spätbehandlungen sowie der Einsatz des Wirkstoffes auf öffentlichen Flächen sowie in Haus- und Kleingärten verboten würde. Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ) brachte einen Abänderungsantrag ein, indem sie ein gänzliches Verbot des Wirkstoffes forderte. Dieser fand aber keine Zustimmung bei den anderen Fraktionen.

 

Die SPÖ forderte in einem weiteren Antrag, dass Agrarfördermittel daran gebunden werden, dass landwirtschaftliche Betriebe ohne Breitbandherbizide, also auch ohne Glyphosat, arbeiten. Der Antrag wurde mit den Stimmen der Regierungsparteien vertagt.

Kommentare (1)

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  • Walter Müller | 06.05.2021
    Mit einer Gesetzesinitiative von Abgeordneten der Koalitionsparteien von A wurde einstimmig ein Teilverbot des Herbizids auf den Weg gebracht.
    Schade wäre ein Totalverbot besser für die Umwelt
    Im Landi in der CH kann man immer noch RODONDO kaufen. Das ist eine SCHANDE

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