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A: Teilverbot für Glyphosat beschlossen

 

In Österreich gilt künftig für den Herbizidwirkstoff Glyphosat ein Anwendungsteilverbot. Gemäss dem Beschluss des Wiener Nationalrats vom 20. Mai dürfen betreffende Pflanzenschutzmittel in Zukunft nicht mehr in bestimmten Bereichen genutzt werden.

 

Betroffen sind die nicht berufliche Verwendung, sofern kein Sachkundenachweis vorliegt, der Haus- und Kleingartenbereich sowie der Einsatz auf Flächen, die von der Allgemeinheit oder von gefährdeten Personengruppen genutzt werden.

 

Vorerntebehandlung untersagt

 

In der Landwirtschaft wird die Vorerntebehandlung mit Glyphosat untersagt, sofern das Erntegut für Lebens- oder Futtermittelzwecke bestimmt ist. ÖVP-Agrarsprecher und Bauernbundpräsident Georg Strasser erläuterte nach dem Parlamentsbeschluss, dass zu den sensiblen Flächen unter anderem Sport- und Freizeitanlagen, Schulen, Kindergärten sowie Park- und Gartenanlagen zählten.

 

Es gehe insbesondere darum, das Expositionsrisiko für alle nicht beruflichen Anwender zu minimieren, betonte Strasser. Er wies darauf hin, dass bestehende Zulassungen für Pflanzenschutzmittel, die den Wirkstoff Glyphosat enthielten, bis spätestens zwei Monate nach Inkrafttreten des Verbots anzupassen seien. Die Aufbrauchfrist für glyphosathaltige Mittel, die nicht den künftigen Anforderungen entsprächen, ende zum 15. Dezember 2021.

 

Industrie reagiert mit Unverständnis

 

Die Industrie Gruppe Pflanzenschutz (IGP) reagierte mit Unverständnis auf das Verbot. Sie wies darauf hin, dass gerade das Wiederzulassungsverfahren für Glyphosat in der Europäischen Union laufe. Dieses werde offen und transparent geführt. Alle Daten, Studien und Protokolle von Sitzungen zwischen dem Antragsteller und den vier Bewertungsbehörden seien über die Website glyphosate.eu zugänglich.

 

«Das Ergebnis der aktuellen Bewertungen hätte abgewartet werden sollen», so IGP-Obmann Christian Stockmar. Alle Gesundheitsbehörden weltweit, darunter auch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), hätten die Sicherheit des Wirkstoffs bei sachgemässer Anwendung der Produkte bestätigt.

 

Das jetzige Teilverbot für Glyphosat ist die Konsequenz aus dem gescheiterten Totalverbot. Anfang Juli 2019 hatte der Nationalrat für den Herbizidwirkstoff ein vollständiges Verbot beschlossen, das zum 1. Januar 2020 in Kraft treten sollte. Interims-Kanzlerin Brigitte Bierlein hatte dieses aber nach Einwänden aus Brüssel «aus formaljuristischen Gründen» gestoppt.

Kommentare (1)

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  • Landi | 24.05.2021
    Das was in Österreich neu eingeführt wird, ist in der Schweiz schon gang und gäbe. Privatnutzungsverbot seit 3 Jahren und Spritzungen auf Erntegut ist bei uns in der Schweiz schon lange verboten. Ich bin jetzt mehr als 50 Jahre und zu keiner Zeit durfte dies angewendet werden. Die Europäer sollen Mal dass Flächendeckend durchziehen, so haben wir auf dem Import-Brotweizen kein Glyfos mehr!! Unser Getreide aus unser schweizerischen Produktion ist Glyfosfrei!!

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