Der österreichische Ministerrat hat am 6. Mai weitere Fortschritte beim Thema Tierwohl beschlossen.
Nach Angaben des Wiener Agrarressorts soll die Landwirtschaft künftig mit jährlich 120 Mio. Euro (125,5 Mio. Fr.) Investitionsförderung für tierwohlfreundliche Ställe und einer teilweisen Abgeltung der Mehrkosten über verschiedene Massnahmen im Umweltprogramm (ÖPUL) unterstützt werden.
In der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) stehen Österreich ab 2023 zudem 20 Mio. Euro (20,9 Mio. Fr.) pro Jahr für mehr Tierwohlmassnahmen zur Verfügung. Beschlossen wurden im Ministerrat auch Änderungen im Tierschutzgesetz. So soll in Zukunft das Schreddern von lebendigen Küken und das Töten lebensfähiger Küken verboten sein, ausser diese dienen nachweislich der Futtergewinnung.
Nicht mehr erlaubt sein soll zudem das Verbringen zur Schlachtung von Tieren, die sich im letzten Drittel der Trächtigkeit befinden. Eine Ausnahme bildet hier nur die tierärztliche Indikation. Die Transportfähigkeit von Kälbern wird künftig frühestens ab drei Wochen und bei guter Gesundheit gegeben sein. Zudem soll es ein Verbot von Schlacht- und Masttiertransporten in Drittstaaten geben.
Darüber hinaus sollen die bestehenden Ausnahmetatbestände für die dauernde Anbindehaltung mit einer Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2030 abgeschafft werden.