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Aargauer Tierhalter droht unbedingte Freiheitsstrafe

sda |

 

Das Bezirksgericht Zofingen AG hat am Dienstag einen Tierschutzfall verhandelt, der 2020 Schlagzeilen geliefert hatte. Die Anklage forderte für den 59-jährigen Mann eine unbedingte Freiheitsstrafe von zehn Monaten, der Verteidiger will eine bedingte Geldstrafe.

 

Das Bezirksgericht wird das Urteil nächste Woche eröffnen. Vor Gericht verantworten musste sich ein Schweizer, der in Oftringen AG Schafe, Ziegen und Hühner sowie zwei Hunde und drei Katzen hielt. Der einschlägig Vorbestrafte ist unter anderem wegen mehrfacher vorsätzlicher und fahrlässigen Tierquälerei angeklagt.

 

Tote Tiere aufgefunden

 

Anfang Februar 2020 waren bei einer Polizeikontrolle auf dem Grundstück des Mannes etliche tote Tiere sowie Tiere, die sich in sehr schlechtem Zustand befanden, aufgefunden worden. Die Schafe und Ziegen wurden in einem Gehege gehalten, in dem geeignete Fütterungseinrichtungen fehlten. Die vorhandenen Futterkrippen waren zum Teil mit Mist gefüllt, wie die Staatsanwaltschaft festhält.

 

Zudem lagen im Gehege Glasscherben, Holzpfähle und scharfkantige Drahtgeflechte herum. Ein Schaf war qualvoll verendet, weil es sich in einem solchen Drahtgeflecht verfangen hatte. Den Hühnern standen weder Wasser, Futter noch genügend geeignete Nester für Legehennen zur Verfügung. Der 58-jährige Mann war zunächst festgenommen worden. Im April 2019 soll er bei einer Kontrolle des Veterinärdienstes den Kontrolleuren den Zugang zum Stall der Legehennen verwehrt und ihnen mit einem Holzknüppel gedroht haben.

 

Tierhalter: «Es gab sicher Mängel»

 

Der Tierhalter, ein grosser Mann mit ruhiger Stimme, räumte bei der Befragung vor Gericht ein, dass es «sicher Fehler und Mängel» gegeben habe. So sei der Stall neben seinem Wohnhaus etwa ein Jahr lang nicht mehr ausgemistet worden. Für viele Missstände hatte er eine Erklärung parat.

 

Der Mann hielt nach eigenen Angaben die Tiere als Hobby. Viele Schafe trugen keine Ohrmarken. Die Nachbarn beschwerten sich regelmässig bei der Polizei. Er habe zu dieser Zeit auch noch seine betagte Mutter gepflegt und bekocht, erzählte er. Er sei oft überfordert gewesen. «Ich musste am Schluss 24 Stunden am Tag schauen», erzählte er.

 

Haus verkauft

 

«Ich war wie in einem Rad, das sich ewig dreht.» Es sei ihm nicht einmal in den Sinn gekommen, Hilfe für die Betreuung der Tiere zu holen. «Heute würde ich das in der gleichen Situation anders machen.» Er hat das Haus in der Landwirtschaftszone in Oftringen mittlerweile verkauft.

 

Der Staatsanwaltschaft, die am Prozess nicht teilnahm, forderte eine unbedingte Freiheitsstrafe von zehn Monaten sowie eine Busse von 3000 Franken. Diese Strafe sei in Anbetracht der Vorstrafen und dem Verschulden des Mannes «gerade noch angemessen», hiess es.

 

Verteidigung: «Kein Monster»

 

Der Verteidiger zerpflückte die Anklageschrift. Er forderte für seinen Mandanten in den wesentlichen Punkten einen Freispruch. Die Beweise seien nicht klar erstellt. Der Mann habe tatsächlich gegen das Tierseuchengesetz verstossen sowie Vorschriften der Tierhaltung missachtet.

 

Schuldig zu sprechen sei er auch wegen der fahrlässigen Tötung eines Tieres. Der Mann sei jedoch keineswegs – wie von den Medien gezeichnet – ein «Monster». Der Verteidiger forderte eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 30 Franken sowie eine Busse von 2000 Franken.

 

Kanton kontrolliert mehr

 

Der Tierschutzfall erregte viel Aufmerksamkeit – und die Kantonsbehörden wurden kritisiert, weil sie nicht rechtzeitig durchgegriffen hatten. Als Konsequenz des Falles verstärkten die kantonalen Behörden die Kontrollen und bauten ein internes Monitoring der auffälligen Tierhaltenden auf. Der Veterinärdienst nimmt nach eigenen Angaben nun bei Betrieben «konsequent unangemeldete und risikobasierte Kontrollen» vor. 

 

Im vergangenen Jahr stellte der kantonale Veterinärdienst in 20 Nutztier- und 113 Heimtierhaltungen Tierschutzverstösse fest. Der Veterinärdienst reichte jeweils Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft ein. Für 4 Nutztier- und 14 Heimtierhalter wurden Tierhalteverbote erlassen.

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