Diese Vorgabe hätte ab 2024 erfüllt werden müssen, wurde dann aber gestrichen. Da diese Vorgabe jetzt doch nicht kommt, wird der Biodiversitätsförderflächentyp Getreide in weiter Reihe ab 2025 auf Qualitätsstufe I (Q I) aufgehoben. Die regionsspezifische Biodiversitätsförderfläche ist nicht mehr anrechenbar an die ÖLN-Anforderung zu den Biodiversitätsförderflächen.
Im Rahmen von Vernetzungsprojekten kann jedoch ein Vernetzungsbeitrag für die Massnahme «Feldhase» oder «Feldlerche» ausgelöst werden. Feldhase und Feldlerche sind typische Arten der Ackerbaugebiete. Ihre Bestände haben in den letzten Jahren stark abgenommen. Mit der Vernetzungsmassnahme «Getreide in weiter Reihe» sollen Brut- und Rückzugsräume entstehen, und eine Nahrungsgrundlage soll geschaffen werden.
Die Fläche muss dazu zum grössten Teil im kantonalen Fördergebiet für Feldhasen oder Feldlerchen liegen, mindestens 20a umfassen und mindestens 20m breit sein. Der Vernetzungsbeitrag für die Feldhasenförderung beträgt 600 Fr./ha, für die Feldlerchenförderung 800 Fr./ha. Die Beiträge sind nicht kumulierbar.
Diese Vorgehensweise seitens Bern kann ich nicht nachvollziehen. Es wäre eine Maßnahme, mit welcher die Vereinbarkeit von Ernährung und Biodiversität auf einfache Art und Weise gestärkt werden könnte. Das "verschieben" in die Förderverträge ist ein zweifelhafter Entscheid. Einerseits ist nicht jeder Betrieb in einem entsprechenden Förderperimeter. Andererseits ist abzuwägen, ob man sich für eine weitere Maßnahme für eine verhältnismäßig lange Zeit bindet.