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Abänderung der Landwirtschaftsdienstleistungs-Förderungs-Verordnung

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Die liechtensteinische Regierung hat an ihrer Sitzung vom 15. Juni 2021 die Verordnung über die Abänderung der Landwirtschaftsdienstleistungs-Förderungs-Verordnung genehmigt. 

 

Die Landwirtschaftsdienstleistungs-Förderungs-Verordnung regelt die staatliche Förderung des landwirtschaftlichen Beratungsangebotes, der landwirtschaftlichen Forschung und der Eigeninitiative landwirtschaftlicher Selbsthilfeorganisationen. Sie bezweckt die Verbesserung des Informations- und Wissenstransfers, die Erarbeitung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und technischer Grundlagen sowie die Schaffung von günstigen Rahmenbedingungen für Selbsthilfeorganisationen in der Landwirtschaft.

 

Die Verordnungsänderung betrifft im Wesentlichen die Förderung des landwirtschaftlichen Beratungsangebotes. Neu wird zwischen einzel- und überbetrieblichen Beratungsangeboten unterschieden. Aufgrund dieser Differenzierung wird auch bei der Höhe der Beratungsbeiträge zwischen einzel- und überbetrieblichen Beratungsangeboten unterschieden; überdies werden Höchstbeträge und eine Höchstanzahl für die Gesuche festgelegt und die Frist für die Gesuchseinreichung angepasst.

 

Des Weiteren wird es inskünftig in der Beratung keine Leistungsvereinbarungen mehr geben. Das Angebot an Beratungsdienstleistungen wird mit diesen Abänderungen flexibel erweitert und diversifiziert.

 

Die Abänderungen dieser Verordnung treten am 1. Juli 2021 in Kraft.

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