In den kommenden Tagen und Wochen geht auf vielen Alpen die Sömmerungssaison 2012 zu Ende. Seit diesem Jahr müssen Abgänge von Sömmerungsbetrieben an die TVD aktiv gemeldet werden. Abgangsmeldungen von Sömmerungsbetrieben werden nicht mehr automatisch durch das System generiert.
Mit der Einführung der neuen TVD als Teil von Agate im Februar 2012 wurde die Meldepflicht für alle Tierhalter vereinheitlicht. Es gibt keine Ausnahmeregel mehr für Sömmerungsbetriebe. Auch Sömmerungsbetriebe unterliegen nun der doppelten Meldepflicht und müssen wie bisher Zugänge und neu auch Abgänge melden.
Übersichtlich gruppieren
Sömmerungsbetriebe mit Tiergruppen von verschiedenen Herkunftsbetrieben, welche die Alp an verschiedenen Tagen verlassen, können die Tierliste im Abmeldebildschirm nach Herkunftsbetrieben gruppieren und so die Übersicht verbessern. Ein Mausklick auf den Spaltenkopf «Herkunftsbetrieb» sortiert die Liste nach TVD-Nummern.
Für den Alpabtrieb kann das Auftriebsbegleitdokument verwendet werden, sofern die Tiere wieder an den Herkunftsbetrieb zurückkehren, keine Handänderung stattgefunden hat und bezüglich Seuchenfreiheit, Medikamenteneinsatz und Tiergesundheit nichts geändert hat. Mutationen sind auf der entsprechenden Tierliste nachzuführen. Das Begleitdokument muss mit der TVD-Nummer der Alp sowie Datum und Unterschrift des Verantwortlichen des Sömmerungsbetriebs ergänzt werden.
Zugang aus Gefäss
Der «Zugang aus Gefäss» ist für den Talbetrieb die einfachste Rückmeldung der gealpten Tiere. Allerdings muss der Abgang vorgängig vom Sömmerungsbe-trieb gemeldet worden sein. Tiere stehen 30 Tage ab Abgang auf der Alp im Gefäss zur Auswahl bereit.
Meldefehler können passieren – jede Meldung kann vom Meldenden innert 10 Tagen ab Zu- oder Abgangsdatum im Tierdetail im Register Meldungen gelöscht und neu korrekt erfasst werden. Nach Ablauf von 10 Tagen können Korrekturen nur noch vom Helpdesk (084 222 400 oder [email protected]) vorgenommen werden.


