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Abgelaufene Mittel zurückgeben

Nicht alle Pflanzenschutzmittel sind frostverträglich. Deshalb müssen sie inventarisiert und sicher gelagert werden.

 

 

Nicht alle Pflanzenschutzmittel sind frostverträglich. Deshalb müssen sie inventarisiert und sicher gelagert werden.

Bei gewissen Pflanzenschutzmitteln, etwa bei Wuchsstoffen wie Banvel oder MCPB oder bei Wachstumsreglern wie Moddus, Cerone oder Medax, können laut dem Strickhof bereits kühle Herbsttemperaturen von 5 bis 10 Grad die Wirksamkeit des Wirkstoffes reduzieren.

Bevor also Frost auftritt, müssen die Mittel inventarisiert und an einem frostsicheren Ort gelagert werden. Leere Gebinde sind via Hauskehricht zu entsorgen. Solche Gebinde nicht zusätzlich am Lavabo ausspülen. Nie Resten in die Kanalisation gelangen lassen. Mittel mit alten Etiketten (rotes oder gelbes Band auf der Etikette) oder «neuere» mit abgelaufener Aufbrauchfrist (= verbotener Einsatz) können dem Händler zur Entsorgung gratis zurückgegeben werden.

Nach dem Ablauf der Aufbrauchfrist (vermerkt im Mittelheft oder im Verzeichnis des Bundesamts für Landwirtschaft nicht mehr aufgeführt) dürfen solche Produkte nicht mehr auf dem Betrieb gelagert bzw. eingesetzt werden. Das Inventar respektive die Resten müssen bei der Planung berücksichtigt und  vor neuen Mitteln aufgebraucht/eingesetzt werden.

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