Weil mit weiteren Übergriffen gerechnet werden muss und um weiteren Schaden zu verhindern, wurde die Abschussbewilligung verfügt. Die Abschussbewilligung ist auf 60 Tage und das Streifgebiet des Einzelwolfs beschränkt, teilt der Kanton mit. Für den Vollzug der Abschussverfügung ist die kantonale Wildhut zuständig.
«Die Kantone können eine Abschussbewilligung für einzelne, nicht zu einem Rudel gehörende Wölfe erteilen, die erheblichen Schaden an Nutztieren anrichten», schreibt der Kanton in der Mitteilung. Ein erheblicher Schaden liegt bei Tieren der Rinder- oder Pferdegattung vor, wenn durch einen einzelnen Wolf mindestens ein Nutztier getötet oder schwer verletzt wurde.
In der Regio ist auch ein Rudel unterwegs. Das Rügiulrudel bewegt sich nach aktuellen Kenntnissen südlich des Berninapasses auf dem Gebiet der Gemeinde Poschiavo. Bislang gibt es keine genetische Identifikation der Leittiere. Aktuell werden Analysen von weiteren Proben aus dem Jahr 2023 durchgeführt, die zur Klärung der Situation beitragen sollen.