Am 14. Juni 2015 werden die Stimmberechtigten in der Schweiz über vier Vorlagen abstimmen. Der Schweizerische Bäuerinnen- und Landfrauenverband (SBLV) empfiehlt ein Nein zur „Stipendieninitiative“ sowie ein Nein zur „Volksinitiative Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)“. Bei den zwei anderen Vorlagen wurde keine Parolen beschlossen.
Die nationale Erbschafts- und Schenkungssteuer könne in Familienbetrieben die Regelung der Nachfolge erschweren, da sie beim Generationenwechsel finanzielle Mittel entziehe. Für die Landwirtschaft und für das Gewerbe seien zwar Ausnahmen vorgesehen, doch deren Höhe sei unbekannt, so der SBLV. Zudem müssten Erben oder Beschenkte den Betrieb zehn Jahre lang weiterführen. Und die Initiative greife auch in die Steuerhoheit der Kantone ein. Deshalb empfiehlt der Verband ein Nein zur Erbschaftssteuerreform.
Der SBLV lehnt die Stipendieninitiative ab, weil das Stipendienkonkordat der Kantone eine bundesweite Harmonisierung der Stipendienvergabe in den Grundzügen bereits heute vorwegnimmt. Die Forderung, dass Studierende Ausbildungsbeiträge erhalten können, die ihnen einen minimalen Lebensstandard garantieren, bestärkt den SBLV in ihrem Nein. „Mit dieser Forderung würde ein bedingungsloses Grundeinkommen für Studierende eingeführt und dies unabhängig von den Lebenshaltungskosten“, so der Bäuerinnen-Verband.
Zur Änderung des Radio und Fernsehgesetzes und zur Änderung der Bundesverfassung zur Präimplantationsdiagnostik und des Fortpflanzungsmedizingesetzes hat der SBLV keine Parole beschlossen.