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Abstimmungserläuterungen zum Tierseuchengesetz veröffentlicht

Als einzige Vorlage kommt am 25. November das Tierseuchengesetz zur Abstimmung. Die Revision des Gesetzes soll dazu dienen, dass der Bund künftig Tierseuchen besser vorbeugen kann. Vors Volk gebracht haben das Gesetz Impfkritiker aus dem Netzwerk Impfentscheid.

sda |

 

 

Als einzige Vorlage kommt am 25. November das Tierseuchengesetz zur Abstimmung. Die Revision des Gesetzes soll dazu dienen, dass der Bund künftig Tierseuchen besser vorbeugen kann. Vors Volk gebracht haben das Gesetz Impfkritiker aus dem Netzwerk Impfentscheid.

Tierseuchen dürften sich durch Globalisierung und Klimawandel in  der Schweiz häufen, wie der Bundesrat im am Dienstag  veröffentlichten Abstimmungsbüchlein festhält. Damit der Bund sich  besser auf Seuchen vorbereiten und diese vorbeugen kann,  verabschiedete das Parlament das revidierte Tierseuchengesetz.

Der Bund kann damit unter anderem Forschungsprogramme zur  Prävention durchführen. Bisher war die Prävention im Gesetz kaum  geregelt. Der Bund könnte zudem «unverzüglich die nötigen  Bekämpfungsmassnahmen einleiten», beispielsweise neu auch explizit  Impfstoffe beschaffen. Heute ist der Weg dazu kompliziert. Für  Impfkampagnen könnte der Bund zudem die Finanzierung verordnen.

Keine Änderung gibt es aber bei den Impfobligatorien. Der Bund  verfügt schon heute über die Kompetenz, eine Impfung von Tieren  obligatorisch zu erklären, wenn es eine Seuche erfordert, wie es  beim Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) auf Anfrage heisst. Das ist  etwa bei der Blauzungenkrankheit ab 2008 geschehen; nach vier Jahren  war die Schweiz wieder frei von der Seuche.

Zu viel Macht für den Bund

Die Gegner des Gesetzes - eine Gruppierung um den  Naturheilkundler Daniel Trappitsch - befürchten, dass der Bund zu  viel Macht erhält und damit willkürlich Seuchen ausruft, die mit  Impfungen bekämpft werden müssen. Natürliche Heilmittel und - methoden könnten durch Pharmaprodukte verdrängt werden.

Zudem verursachten die Präventionsprogramme hohe Kosten.  Umstritten ist für die Gegner auch, dass der Bund künftig  völkerrechtliche Verträge zur Tiergesundheit in Eigenregie  abschliessen kann. Damit werde fremdes Recht übernommen. Das  Referendum wurde Anfang Juli mit 51’216 gültigen Unterschriften  eingereicht.

Für das Tierseuchengesetz spricht sich unter anderem auch der  Schweizerische Bauernverband aus. Das Gesetz verbessere die  Tiergesundheit, und gesunde Tiere seien auch aus wirtschaftlicher  Sicht wichtig. Im Parlament wurde das Gesetz mit grosser Mehrheit  angenommen.

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