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Achtung: Spatzen jagen ist verboten

In Inseraten werden immer wieder Spatzenfallen angeboten, mit denen die Vögel gefangen werden können. Laut dem Schweizer Vogelschutz ist der Haussperling oder Spatz aber seit 2012 geschützt.

 

 

In Inseraten werden immer wieder Spatzenfallen angeboten, mit denen die Vögel gefangen werden können. Laut dem Schweizer Vogelschutz ist der Haussperling oder Spatz aber seit 2012 geschützt.

Auch im Selbsthilferecht dürfen keine Massnahmen gegen den Spatz ergriffen werden. Die Streichung der Sperlinge aus der Liste der Tiere, gegen welche Selbsthilfemassnahmen ergriffen werden dürfen, wurde damals damit begründet, dass Sperlinge ihre Bedeutung als Schädlinge verloren haben und von einem teilweise markanten regionalen Rückgang betroffen sind.

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