Der Bundesrat will den Agrarhandel zwischen der Schweiz und Israel stärken. Er hat mit Israel vereinbart, den Landwirtschaftsteil des Freihandelsabkommens zwischen den Efta-Staaten und Israel zu modernisieren, wie die Landesregierung mitteilte. Der Grenzschutz sei nicht gefährdet.
Das 1992 zwischen den EFTA-Staaten und Israel unterzeichnete Freihandelsabkommen (FHA) ist eines der ältesten Handelsabkommen der Schweiz. Durch seine Modernisierung wird der Zugang zum israelischen Markt für Schweizer Agrarexporte deutlich verbessert, schreibt der Bundesrat.
Israel aktualisiert seine Konzessionen für landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse und gewährt der Schweiz erstmals Konzessionen für unverarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse.
So unterzeichnet Israel neue Konzessionen unter anderem für lebende Tiere, Fleisch, Schlachtnebenprodukte und Fleischzubereitungen, Milchprodukte wie Käse, Fruchtsäfte, Tabak, Teigwaren und gewisse Zubereitungen von Gemüse, Früchten und Nüssen.
Die Schweiz gewährt Israel ähnliche Konzessionen. Dazu gehören namentlich Schnittblumen, Gemüse, Früchte, Gewürze, Zubereitungen von Gemüse und Früchten (haltbar gemacht) oder auch neue Konzessionen für landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse wie Kaffee, Tee, Konfitüren, zubereitete Tomaten sowie Teig, Butter und Kakaopulver.
«Diese Konzessionen sind mit den agrarpolitischen Zielen der Schweiz vereinbar und stellen den Grenzschutz für sensible Agrarprodukte nicht infrage», schreibt der Bundesrat.