Das Bundesamt für Landwirtschaft BLW hat am 24. November 2014 die Anhörung zum landwirtschaftlichen "Verordnungspaket Frühling 2015" eröffnet. Die Anhörung endet am 16. Januar 2015.
In Rahmen der Anhörung zum Frühlingspaket 2015 schlägt das BLW vor, insgesamt acht landwirtschaftliche Verordnungen des Bundesrates sowie je ein Erlass des Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) und des BLW anzupassen.
Bisons neu 1,0 GVE
Bei der Direktzahlungsverordnung soll gemäss Mitteilung des BLW die Umgehung des Beitragsausschlusses bei gewissen juristischen Personen, beim Erreichen der Altersgrenze und bei fehlender Ausbildung natürlicher Personen verhindert werden. Zudem soll der GVE-Faktor für adulte Bisons (über 3-jährig) von 0,8 auf 1,0 erhöht werden.
Bei den Konsumeiern soll das Teilzollkontingent ab 1. Juli 2015 um 1000 Tonnen erhöht werden, um einen Versorgungsengpass zu verhindern. Das Zollkontingent (Nr. 27) für Brotgetreide soll aus denselben Grund um 10‘000 Tonnen erhöht werden. In der Tierzuchtverordnung ist vorgesehen, auf Höchstbeiträge je Zuchtkategorie zu verzichten und die Priorisierung des Bundes zur Förderung der züchterischen Massnahmen nach Zuchtkategorien in Prozentanteilen darzustellen.
Anhörung endet Mitte Januar
Und auch bei der Deklarationsverordnung sind Änderungen vorgesehen. Es soll nur noch zwischen „kann mit hormonellen Leistungsförderern erzeugt worden sein" und „kann mit nichthormonellen Leistungsförderern, wie Antibiotika erzeugt worden sein" unterschieden werden.
Die Kommentare und Verordnungsentwürfe stehen auf der Internetseite des BLW Thema "Agrarpolitik"/Rubrik "Agrarpaket Frühling 2015" zum Herunterladen bereit. Die Anhörung endet am 16. Januar 2015.
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