Dazu zählen Getreide, Pflanzenöle, Presskuchen, Nüsse und Honig. Die neue Regelung soll angewendet werden, bis das derzeit geltende Kriegsrecht wieder abgeschafft ist.
Gemäss dem Exportgarantieverfahren dürfen Waren ausschliesslich von registrierten Mehrwertsteuerzahlern ausgeführt werden. Ausserdem werden laut Ministerium Mindestausfuhrpreise für Waren festgesetzt, die der Ausfuhrgarantie unterliegen. Die Differenz zwischen dem Rechnungs- und dem Zollwert dieser Produkte darf nicht negativ sein.
Um die Einhaltung der Vorschriften zu überwachen und zu kontrollieren, werden die Nationalbank, der staatliche Steuerdienst und der staatliche Zolldienst untereinander Informationen austauschen. Darüber hinaus wurden Grundsätze festgelegt, nach denen Steuerrechnungen ausgefüllt und in einem einheitlichen Register registriert werden müssen. Die neue Regelung tritt 30 Tage nach dem Erlass aller notwendigen Satzungen in Kraft. Laut Landwirtschaftsminister Vitaliy Koval soll dies spätestens am 10. Dezember erfolgen.