Das geltende Landesversorgungsgesetz muss modernisiert und auf die globalisierte Wirtschaft ausgerichtet werden. Darüber herrscht grosse Einigkeit. Streit gibt es im Parlament darüber, welche Lasten die Wirtschaft und welche der Bund zu tragen hat.
Der Nationalrat hatte sich am Mittwoch mit der Totalrevision des Landesversorgungsgesetzes befasst. Er beschloss, dass auf inländischen Nahrungs- und Futtermitteln sowie auf Saat- und Pflanzgut keine Garantiefonds-Beiträge erhoben werden dürfen. Aus den Garantiefonds deckt die Wirtschaft Lagerkosten und Preisverluste auf Pflichtlagerwaren.
Bei inländischen Agrarprodukten soll nach dem Willen des Nationalrats jedoch der Bund dafür aufkommen. Damit ist der Ständerat nicht einverstanden. Das Primat der Wirtschaft und die Subsidiarität würden dadurch geschwächt, sagte Kommissionssprecher Isidor Baumann (CVP/UR) am Donnerstag. Alle Branchen müssten gleich behandelt werden.
Ebenfalls nicht einverstanden ist der Ständerat damit, den Ausgleichsfonds zur Abgeltung vermehrter Waldnutzung aus dem Gesetz zu streichen. Die grosse Kammer wollte damit die vielerorts ohnehin kaum rentable Holzwirtschaft entlasten. Mit diesen beiden Differenzen geht das Geschäft nun zurück an den Nationalrat.
Über die Grundzüge des totalrevidierten Landesversorgungsgesetzes sind sich die Räte aber einig. Dieses unterscheidet nicht mehr zwischen wirtschaftlicher Landesverteidigung und schweren Mangellagen. Die Versorgung mit lebenswichtigen Gütern wird flexibel und mit kurzen Reaktionszeiten gewährleistet. Der Bundesrat hat auch die Möglichkeit, das Funktionieren kritischer Infrastrukturen sicherzustellen.