Neben Kantonschemikern will der Ständerat künftig private Kontrollbeauftragte zulassen, um gegen Betrugsfälle im Bereich der geschützten Bezeichnungen landwirtschaftlicher Erzeugnisse vorzugehen. Er hat am Donnerstag eine entsprechende Motion gutgeheissen.
Die kleine Kammer stimmte mit 20 zu 12 Stimmen bei 3 Enthaltungen für den Vorstoss von Géraldine Savary (SP/VD), die für strengere Kontrollen plädiert. Die Motion geht nun an den Nationalrat.
Schwarze Schafe aufspüren
Sagt auch er Ja, muss der Bundesrat das Lebensmittelgesetz dahingehend anpassen, dass künftig private Kontrollbeauftragte ihre Tätigkeit auf jeder Stufe der Produktion, der Verarbeitung und insbesondere des Handels ausüben können. Das heutige Regime reiche nicht aus, sagte Beat Rieder (CVP/VS). Der sehr hohe Missbrauchsanteil müsse gestoppt werden. «Wir müssen die schwarzen Schafe aufspüren und den Behörden melden.»
Heute vollziehen die Kantonschemikerinnen und Kantonschemiker den Täuschungsschutz bei den geschützten Bezeichnungen. Neben den risikobasierten Stichprobenkontrollen werden regelmässig Kontrollkampagnen durchgeführt. So wurden 2015 nach Angaben des Bundes beispielsweise 1500 Produkte mit geschützten Bezeichnungen überprüft. Dabei wurden rund 300 Produkte beanstandet - etwa ein Fünftel.
Bundesrat befürchtet Doppelspurigkeiten
Der Bundesrat sei sich der Problematik bewusst, sagte Innenminister Alain Berset. Die von der Motionärin geforderte Zusammenarbeit der Branchen- und Produzentenorganisationen mit den Bundesbehörden und den kantonalen Vollzugsbehörden sei aber schon heute möglich.
Die Schaffung eines weiteren Kontrollorgans parallel zu den kantonalen Behörden würde laut dem Bundesrat keinen direkten Mehrwert schaffen. Vielmehr würde dadurch ein grösserer Koordinationsaufwand entstehen, damit Doppelkontrollen und weitere administrative Belastungen der Betriebe verhindert werden können.