Für Steuererleichterungen auf Agrotreibstoffe sollen künftig strengere Kriterien gelten. Unter anderem sollen auch Ernährungssicherheit und Landrechte berücksichtigt werden. Der Bundesrat unterstützt eine entsprechende Initiative der nationalrätlichen Umwelt- und Energiekommission (UREK).
Neu sollen bei der Beurteilung biogener Treibstoffe auch indirekte Auswirkungen des Anbaus - vor allem Ernährungssicherheit, nachhaltige Waldbewirtschaftung und Landrechte - berücksichtigt werden. Die UREK hat Anfang April einen entsprechenden Gesetzesentwurf verabschiedet.
Das Mineralölsteuergesetz hält bisher lediglich fest, dass Agrotreibstoffe von der Steuer befreit werden können, wenn sie eine ökologisch positive Gesamtbilanz aufweisen und unter sozial annehmbaren Bedingungen produziert wurden.
Sobald sich internationale Standards zur Ernährungssicherheit durchsetzen, soll der Bundesrat ein zusätzliches Kriterium zu diesem Aspekt einführen können. So sieht es der Entwurf vor. Zudem soll der Bundesrat eine Zulassungspflicht einführen können für den Fall, dass dereinst grosse Mengen an Treib- und Brennstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen in der Schweiz gehandelt werden sollten, welche die Kriterien für die Steuererleichterungen nicht erfüllen.
In seiner Stellungnahme vom Mittwoch lehnt der Bundesrat nur einen der UREK-Vorschläge ab: Er will nicht, dass inländische Landwirtschaftserzeugnisse automatisch die Anforderungen für die Steuererleichterungen erfüllen. Er argumentiert, eine solche Bestimmung würde internationales Handelsrecht verletzen. Zudem widerspreche sie den anderen Bestimmungen, weil sie Steuererleichterungen auch für Agrotreibstoffe erlauben würde, welche die Anforderungen nicht erfüllen.