Eine landesweite Aufklärungsaktion im Einzelhandel über das Mindesthalt-barkeitsdatum hat Agrarministerin Ilse Aigner zusammen mit dem Bundesverbandes des Deutschen Lebensmittel-handels (BVL)gestartet. Ziel ist es, dass weniger Lebensmittel in der Mülltonne landeten, die eigentlich noch geniessbar sind.
„Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist kein Wegwerfdatum, sondern
eine Orientierungshilfe“, betonte Aigner vergangene Woche in Berlin.
Bei richtiger Lagerung sei ein Produkt auch nach Ablauf dieses Datums noch mehrere Tage bestens geniessbar. Im Zweifelsfall könne man durch sehen, riechen und probieren schnell feststellen, ob ein Lebensmittel noch bedenkenlos geniessbar sei. Für besonders leicht verderbliche Produkte wie Hackfleisch oder frisches Geflügel sei dagegen ein Verbrauchsdatum vorgeschrieben, erklärte Aigner.
Bis zu diesem Zeitpunkt sollte ein Lebensmittel tatsächlich verbraucht sein. Im Rahmen der Aktion sollen mehr als 4 Millionen Flyer und Informationskarten in rund 21’000 Supermärkten in ganz Deutschland verteilt werden. Damit könnte über die Hälfte der Lebensmittelgeschäfte
in Deutschland erreicht werden, berichtete der Präsident des Bundesverbandes des Deutschen Lebensmittel-handels (BVL), Friedhelm Dornseifer.
Obwohl die Gründe für das Wegwerfen von Lebensmitteln vielfältig seien, spiele der Umgang der Konsumenten mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum eine besondere Rolle. Daneben könne aber auch der Handel selbst durch eine optimierte Warenwirtschaft dazu beitragen, „die Abschriften bei begrenzt haltbaren Produkten so gering wie möglich zu halten“. Das könne in erster Linie durch eine geringere Bestellmenge bei höherer Bestellhäufigkeit erreicht werden.


