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Alkoholgesetz: Revision dürfte scheitern

Seit Jahren berät das Parlament über eine Revision des Alkoholgesetzes. Besonders umstritten sind die Entlastungen für einheimische Schnapsbrenner. Nun kommt die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK) zum Schluss, dass die Revision zum Scheitern verurteilt ist.

blu/sda |

 

 

Seit Jahren berät das Parlament über eine Revision des Alkoholgesetzes. Besonders umstritten sind die Entlastungen für einheimische Schnapsbrenner. Nun kommt die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK) zum Schluss, dass die Revision zum Scheitern verurteilt ist.

Aufgrund eines Gutachtens hält sie die Beschlüsse des Nationalrats für nicht verfassungskonform. Die WAK sei zur Überzeugung gelangt, dass die Fronten zwischen den beiden Räten dermassen verhärtet seien, dass eine Einigung nicht mehr möglich sei, heisst es in einer Mitteilung der Parlamentsdienste vom Freitag.

Die WAK hat daher einstimmig beschlossen, die Abschreibung der Entwürfe zum Spirituosensteuergesetz und zum Alkoholhandelsgesetz zu beantragen. Für eine Abschreibung müsste auch die WAK des Nationalrats grünes Licht geben. Diese muss nun entscheiden, ob sie ihrem Rat den gleichen Antrag stellen will.

«Dramatisch schlechter geworden»

Im Sommer hatte der Nationalrat einen neuem Modell für Steurrabatte für Erzeugnissen von Schnapsbrennern und Obstproduzenten zugstimmt. SVP, CVP und ein Teil der FDP unterstützten das Ansinnen. Es gebe Kantone, in denen Destillierfrüchte wirtschaftlich wichtig seien, sagte Jean-François Rime (SVP/FR). Bauernverbandspräsident Markus Ritter (CVP/SG) lobte die Steuerermässigung als Modell, um den Absatz von Früchten und Beeren zu fördern.

«Die Lage der Branche ist im internationalen Vergleich dramatisch schlechter geworden», hielt Ritter in der Sommersession fest. Bis in die achtziger Jahre habe der Inlandmarktanteil bei über 80 Prozent gelegen, heute stehe er bei noch 16 Prozent. Folgen seien verlorene Arbeitsplätze, aber auch Verluste bei der Biodiversität und ein verändertes Landschaftsbild. «Hier soll das Konzept Gegensteuer geben.»

Hilfe vor allem für Kleinere

Die Steuern sollen für Brenner mit einer Jahresproduktion von bis zu 1000 Liter reinem Alkohol und für Obstlieferanten, die dieselbe Menge brennen lassen, um 30 Prozent reduziert werden.

Alkoholmengen von Produzenten, die rechtlich oder wirtschaftlich in Verbindung stehen, sollen nicht zusammengezählt werden. Das hat zur Folge, dass auch mittlere und grössere Betriebe ermässigt besteuert werden können. Profitieren könnten insbesondere Genossenschaften.

Einer Ausbeutesteuerung wurde hingegen eine Absage erteilt.

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