Das schreibt die Plattform Ackerbau (PAG) im Newsletter. Daher hat die Agridea auf agripedia.ch in Zusammenarbeit mit den Bundesämtern für Landwirtschaft (BLW), für Umwelt (Bafu) sowie für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) und einer Begleitgruppe einen Beitrag mit häufig gestellten Fragen (FAQ) erstellt.
Dieser ist ein reiner Onlinebeitrag und wird bei Bedarf ergänzt oder aktualisiert. Eine Frage lautet zum Beispiel, ob bei Herbizidanwendungen auf einem Stoppelfeld Abschwemmungsmassnahmen eingehalten werden müssen. Die Antwort: Im ÖLN ist bei Behandlungen von Flächen angrenzend an entwässerte Strassen oder Oberflächengewässer bei entsprechender Neigung ein Abschwemmungspunkt nötig. Aus ÖLN-Sicht entspricht die Situation in einem Stoppelfeld der Situation «Mulchsaat», und daher ist der Abschwemmungspunkt bei einer Behandlung auf Stoppeln erfüllt.
Zusätzlich muss man aber prüfen, ob bei der Zulassung des Herbizids zusätzliche Auflagen angeordnet wurden. Diese müssen eingehalten werden. Weist das einzusetzende Pflanzenschutzmittel für die geplante Anwendung eine Abschwemmungsauflage auf, sind auf Flächen bis 100 m Entfernung von einem Oberflächengewässer und bei einer Neigung von über 2 Prozent in Richtung des Gewässers die geforderten Massnahmen umzusetzen.